Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0931
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung von Potsdamer Brücken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
05.12.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
23.01.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
zur Kenntnis
|
|
|
22.01.2019
| |||
|
12.02.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss DS 18/SVV/0138 “Sanierung von Potsdamer Brücken“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Zeitplan für die Sanierung von Brücken im Zuge der Hauptverkehrsstraßen in der Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten.
Die Landeshauptstadt trägt die Baulast für 58 Brückenbauwerke (BW) und 941 weitere Ingenieurbauwerke wie Durchlässe, Lärmschutzwände, Stützwände, Verkehrszeichenbrücken, Treppenanlagen, sonstige Kunstbauten. Für Gangstege an Brücken Dritter ist sie verkehrssicherungspflichtig. Es besteht die gesetzliche Pflicht, alle Ingenieurbauwerke in einem verkehrssicheren, standsicheren und dauerhaften Zustand zu erhalten.
Die kommunalen Brücken sind in einer Liste zusammengestellt. Zur besseren Veranschaulichung ist ihre Lage mit den Brückenbaumaßnahmen farblich auf einem Übersichtslageplan gekennzeichnet.
Anlage 1 Liste kommunaler Brücken
Anlage 2 Übersichtsplan kommunaler Brücken
Im Bauwerksbestand sind sieben Brücken älter als 70 Jahre. An 17 Brücken aus den 60-er bis 80-er Jahren sind wegen defekter Dichtungen substanzschädigende Durchfeuchtungen zu verzeichnen. 35 Brücken wurden in den frühen 90-er Jahren errichtet. An diesen sind die ersten Hauptinstandsetzungen erforderlich.
Aus den Ergebnissen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen geht hervor, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Ingenieurbauwerke in einen guten bis sehr guten Zustand zu versetzen. Es sind die planmäßigen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten gemäß “Richtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken“ auszuführen. Anderenfalls verkürzt sich die Nutzungsdauer der Bauwerke. Ersatzneubauten werden frühzeitiger erforderlich.
Die in den nächsten Jahren erforderlichen Brückeninstandsetzungen und -neubauten wurden in einer Maßnahmenliste mit Angaben der Kosten und der möglichen Realisierungszeiträume zusammengestellt. Die Notwendigkeit für die Ersatzneubauten Lange Brücke ist separat ausgeführt.
Anlage 3 Maßnahmenliste Ergebnishaushalt und Investitionsplan
Anlage 4 Notwendigkeit für die Ersatzneubauten Lange Brücke
Anlage 5 Finanzierungsplan investiv
Die Maßnahmenumsetzung im Zeitraum von 2019-2023 soll nach Prioritäten erfolgen. Die Vorhaben müssen insbesondere mit Planungen des Landesbetriebes Straßenwesen, dem Verkehrsbetrieb und der Energie und Wasser Potsdam GmbH abgestimmt werden. Bei Maßnahmen im Vorrangnetz wird eine Baustellenkoordination gewährleistet, um die Verkehrseinschränkungen auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß zu begrenzen.
Aus der Bestandserfassung ergibt sich ein Instandsetzungserfordernis von insgesamt 15,6 Mio. EURO.
Die Instandhaltung von Ingenieurbauwerken wird aus dem Ergebnishaushalt finanziert.
Bei Neubauten und Ersatzneubauten sind die Maßnahmen im Investitionsplan einzustellen. Um die dringend notwendigen Maßnahmen umzusetzen, steht den Haushaltsansätzen 2019 und den Ansätzen der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 (MiFi) im Deckungskreis 4316 eine jährliche Unterdeckung gegenüber:
Haushaltsjahr Ansatz Gesamtbedarf Unterdeckung
2019 592 T EURO 972 T EURO 380 T EURO
2020 600 T EURO 1.534 T EURO 934 T EURO
2021 605 T EURO 1.379 T EURO 774 T EURO
2022 600 T EURO 669 T EURO 69 T EURO
2023 0 T EURO 830 T EURO 830 T EURO
Im Investitionsplan 2018-2022 sind bereits zwei der erforderlichen Schwerpunktmaßnahmen abgebildet. Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke Golm-Werder ist als SUW-Projekt geplant, die Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber laufen. Die Eigenmittel werden nach Kostenteilungsschlüssel auf die Landeshauptstadt Potsdam mit 64,7 % sowie die Stadt Werder und das Amt Schwielowsee mit 35,3 % aufgeteilt. Zur Umsetzung des Projektes mit Fördermitteln muss die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel unbedingt gewährleistet sein.
Der Ersatzneubau für die Horstwegbrücke soll zeitgleich mit der Straßensanierung Horstweg erfolgen. Planungsansätze sind im IP Horstweg enthalten. Der Baubeginn ist 2023 geplant, nach Fertigstellung der Hochstraßenbrücke/L 40.
Noch nicht enthalten sind die Ersatzneubauten Lange Brücke und die Ersatzneubauten für die Humboldtringbrücke, die beiden Brücken im Zuge des Nuthedamm sowie die Brücke Hauptstraße in Marquardt.
Haushaltsjahr Ansatz Eigenmittel Bedarf Unterdeckung
2019 inkl. Vorjahre 523 T EURO 823 T EURO 300 T EURO
2020 195 T EURO 2.220 T EURO 2.025 T EURO
2021 0 T EURO 2.772 T EURO 2.772 T EURO
2022 0 T EURO 1.600 T EURO 1.600 T EURO
2023 (Plan) 0 T EURO 885 T EURO 885 T EURO
2024 (Plan) 0 T EURO 885 T EURO 885 T EURO
2025 (Plan) 0 T EURO 885 T EURO 885 T EURO
2026 (Plan) 0 T EURO 170 T EURO 170 T EURO
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
20,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
842,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
39,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
14,5 kB
|