Antrag - 19/SVV/0079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Mai 2019 die Voraussetzungen zu prüfen, um die zwingend erforderliche Instandsetzung der Reiherbergstraße im Ortsteil Golm zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und dem Kuhforter Damm zeitnah umzusetzen. r die Sanierung des Teilstücks sollten ab 2020 die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt und die Maßnahme bis 2021 abgeschlossen werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Es ist zwingend erforderlich, das angeführte Teilstück der Reiherbergstraße Instand zu setzen.

Die Belastung der Straße wird durch den ÖPNV und den privaten Autoverkehr zusehends größer. Besonders der zunehmende Lieferverkehr und die steigende Anzahl der Baustellenfahrzeuge, bedingt durch die rasant wachsende Bautätigkeit und dem damit verbundenen Bevölkerungszuwachs, erlauben es nicht die Instandsetzung weiter in die Zukunft zu verschieben. Die Reiherbergstraße ist einer der zwei Zufahrtsstraßen zum Bahnhof und zu den Wohngebieten. Der jahrelange Stau bei der Instandhaltung von Hauptverkehrsstraßen hat besonders die Reiherbergstraße getroffen. Der augenblickliche Zustand und die steigenden Verkehre erlauben keinen Aufschub der Sanierung.

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