Beschlussvorlage - 02/SVV/0978

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Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Angebot  zum Abschluss eines Vertrages über die

    Abtretung von GmbH-Anteilen an der PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH des

   Treuhänders Dr. Thomas Jürgens vom 25.05.2000 anzunehmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH zu

    liquidieren.

 

 

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Erläuterung

I. Sachverhalt

 

Die PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH (nachfolgend PTM genannt) wurde am 04.09.1997 gegründet. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übernahm 40 % der Gesellschaftsanteile; 29,5 % der Anteile wurden von weiteren 15 Mitgesellschaftern gehalten. Für 30,5 % der PTM - Anteile fanden sich keine Interessenten, so dass der Rechtsanwalt Dr. Thomas Jürgens diese Anteile treuhänderisch für die Gesellschafter im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung der Treugeber (Gesellschafter) verwaltete (Treuhandvertrag vom 04.09.1997).

Das Stammkapital betrug 100.000,- DM.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung, Vermarktung, Durchführung und Vertrieb von Angeboten des Tourismus, des Geschäftsreiseverkehrs, Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse, des Einzelhandels und der Gastronomie sowie des Nahverkehrs der Region Potsdam. 

 

Eine Genehmigung des Gesellschaftsvertrages nach § 110 Abs. 4 GO wurde aufgrund erheblicher Mängel des Vertrages durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg nicht erteilt.

 

Da sich das mit der Gründung der PTM verfolgte Konzept nicht wunschgemäß entwickelte und die vom ersten Geschäftsjahr an mit Verlust arbeitende Gesellschaft in Liquiditätsprobleme geriet, die nicht durch eine Sanierung der GmbH behoben wurden, stimmte der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung am 28.05.1999 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der StVV für die Einstellung des Geschäftsbetriebes der PTM zum 30.06.1999.

 

Die Liquidierung des Unternehmens wurde durch die Gesellschafter nicht in Betracht gezogen, da man davon ausging, dass der GmbH-Mantel u. U. für eine zukünftige Betreibergesellschaft des Areals Schiffbauergasse nutzbar wäre.

In ihrer Sitzung am 07.07.1999 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der Einstellung des Geschäftsbetriebes der PTM mehrheitlich zu (Drucksache Nr. 99/0605/2).

 

Am 25.05.2000 machte der Treuhänder der LHP ein notarielles Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Abtretung von GmbH - Anteilen, d.h. über 30,5 % der Anteile und die zukünftig vor Annahme des Angebotes von ihm erworbenen Anteile. Das Angebot gilt bis zum Ablauf des 30.12.2005. Dr. Jürgens übernahm zwischenzeitlich auch die 29,5 % GmbH-Anteile von den o.g. 15 Minderheitsgesellschaftern, so dass er gegenwärtig 60 % der Gesellschaftsanteile treuhänderisch verwaltet. Der Treuhandvertrag vom 04.09.1997 wurde aufgehoben. 

 

Die PTM ist nach dem o.g. Beschluss der StVV eine ruhende Gesellschaft, die ihre Mittel nach Bedienung der Verbindlichkeiten verbraucht hat (einschl. Stammkapital von 100 TDM). Altlasten bestehen nach Angaben des derzeitigen Geschäftsführers, Herrn Schmidt - Roßleben, nicht mehr. Aus der früheren Geschäftstätigkeit der PTM resultiert ein Verlustvortrag von 2,1 Mio. DM, dessentwegen die Stadt Potsdam eine Einlage von 2,0 Mio. DM (in der Handels- und Steuerbilanz als Kapitalrücklage ausgewiesen) geleistet hat; nach der festgestellten Bilanz zum 31.12.2000 und den Angaben des Geschäftsführers für die Zeit danach, ist die PTM nicht überschuldet.

 

Der Geschäftsführer der PTM, Herr Schmidt - Roßleben, gab am 11.07.2002 in seiner Eigenschaft als Beauftragter des OBM für den Integrierten Kulturstandort Schiffbauergasse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision den Auftrag, eine gutachterliche Stellungnahme zur Abschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der PTM als Management- und Marketinggesellschaft für den Integrierten Kulturstandort zu erarbeiten.

 

Diese gutachterliche Stellungnahme wurde durch die PwC Deutsche Revision am 08.08.2002 erstellt mit folgendem Ergebnis:

 

Ob der Verlust der PTM steuerlich bei einer Aufnahme von Standort - Geschäften für ihre Gesellschafter nutzbar bleibt, müsste mit dem Finanzamt erst noch abgestimmt werden. In einem

 

Vermerk vom 05.07.2002 teilte die PwC bereits mit, dass durch die Übertragung der Anteile der Minderheitsgesellschafter an den Treuhänder  und dessen möglicher Übertragung an die LHP, es Probleme geben könnte, da das Finanzamt bei einer Übertragung von mehr als 50 % der GmbH - Anteile in den letzten 5 Jahren u.U. die Nutzung des Verlustvortrages nicht zulässt.

Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10 d EstG ist bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat (§ 8 Abs. 4 S. 1 KstG). Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte an einer Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt (§ 8 Abs. 4 S. 2 KstG).

 

Laut PwC ist von Bedeutung, dass der Verlustvortrag für die LHP auch nur bei der PTM selbst nutzbar wäre, da diese nicht in gesellschaftsrechtlichem Verbund mit anderen wirtschaftlichen Einheiten der Stadt Potsdam steht.

 

Die PTM bedürfte hierzu eines Neugeschäftes, das genügend Überschüsse und Gewinne abwirft, die dann gegebenenfalls bis zum Ausgleich des Verlustvortrages steuerfrei sein werden.

 

Dies ist nach Auffassung von 26.1 wenig wahrscheinlich. Neben der kompletten Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der Genehmigungsanforderungen des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, müsste der PTM erneut Stammkapital zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes zugeführt werden.

 

Mit Schreiben vom 25.10.2002 berief der Geschäftsführer der PTM am 18.11.2002 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ein, um eine drohende Insolvenz der Gesellschaft zuverhindern. Das Konto - Guthaben der PTM betrug per 30.10.2002 nur noch 42,- €. Der jährlich fällige IHK - Beitrag in Höhe von 185,- € konnte vom Unternehmen nicht mehr in voller Höhe beglichen werden.

Die Gesellschaftervertreterin der LHP erklärte sich bereit, zur Abwehr einer Insolvenz den vg. IHK - Beitrag für die GmbH aus dem städtischen Haushalt zu zahlen. Nach Angaben des Geschäftsführers werden bis zum 31.03.2003 weitere ca. 1.837,- € fällig für IHK, Jahresabschluss/Steuererklärung und Kontoführung. Dem stehen keinerlei Einnahmen gegenüber.

 

Die Aufrechterhaltung des GmbH-Mantels verursacht zukünftig nur zusätzliche Kosten, ohne dass ein Nutzen für die LHP erkennbar wäre. Bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung wurde mit dem Geschäftsbereich II geklärt, dass es gegenwärtig hinsichtlich des Standortes Schiffbauergasse keine Verwendungsmöglichkeit für die PTM gibt.

Zudem muss eine künftige Betreibergesellschaft für den Integrierten Kulturstandort Schiffbauergasse nicht unbedingt unter Beteiligung der LHP errichtet werden.

 

Daher schlug die Vertreterin der Stadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung am 18.11.2002 vor, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der StVV, die Liquidation der PTM einzuleiten.

Dies wurde entgegen der Festlegung der 9. Gesellschafterversammlung vom 25.05.2000, in der der Treuhänder angewiesen wurde mit allen von ihm auch künftig gehaltenen Anteilen übereinstimmend mit dem Gesellschafter LHP in der Gesellschafterversammlung abzustimmen, vom Treuhänder Dr. Jürgens abgelehnt.

 

Anstelle dessen schlug er vor, die 40 % Anteile der LHP unentgeltlich zu übernehmen, um den GmbH-Mantel an entsprechende Interessenten zu veräußern.

Auch bei einer Änderung des GmbH - Namens ist der Vorschlag des Treuhänders für die Stadt Potsdam nicht vorteilhaft.

Die PTM ist die Vorgängergesellschaft der PT Potsdam Tourismus GmbH, die erst kürzlich mit einem Betrag von 293.000,- € durch die LHP vor einer Insolvenz gerettet wurde. Beide Unternehmen haben einen ähnlichen Gesellschaftszweck.

 

Sofern die LHP ihre PTM - Anteile an Herrn Dr. Jürgens überträgt, würde sie die Aufrechterhaltung eines Unternehmens unterstützen, das in direkter Konkurrenz zur PT Potsdam Tourismus GmbH steht und deren Konsolidierung damit gefährdet wäre.

 

Um weitere Kosten, die die Aufrechterhaltung des GmbH - Mantels verursacht, zu vermeiden, besteht für die LHP als derzeitige Minderheitsgesellschafterin nur die Möglichkeit, von ihrem Optionsrecht (Annahme des o.g. Angebotes zum Abschluss eines Vertrages über die Abtretung von GmbH - Anteilen) Gebrauch zu machen, damit sie dann als alleinige Gesellschafterin die Gesellschaft im Wege der Liquidation auflösen kann.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO ist der StVV vorbehalten, über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile und des Geschäftszwecks, die Gründung, Auflösung und Veräußerung solcher Unternehmen und Einrichtungen, sowie die Mitgliedschaft in Vereinen zu entscheiden.  

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der vom Treuhänder angebotene Vertrag über die Abtretung von GmbH - Anteilen regelt, dass

ihm außer dem Ersatz der Beurkundungskosten und einem Betrag von 1000,- DM ( 511,29 €), keine Gegenleistung zusteht.

 

Eine Vergütung des Liquidators ist nicht zu berücksichtigen, da diese Funktion durch einen städtischen Bediensteten wahrgenommen werden kann.

 

Insgesamt werden sich die finanziellen Auswirkungen für die LHP, die durch die Ausübung des Optionsrechts zur Übertragung des 60 % Treuhandanteils und der daran anschließenden Liquidation entstehen, auf ca. 1000,- € belaufen.

 

Deckungsquelle:

 

Haushaltsstelle 80000.65500

 

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