Antrag - 19/SVV/0084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat Drucksache Nr. 16/SVV/0792 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH - folgende sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

über die Fraktion SPD: Herr Torsten K. Bork  Frau Dr. Uta Wegewitz

(2 Sitze)

 

über die Fraktion DIE LINKE: Frau Jana Schulze   Frau Dr. S. Müller

(2 Sitze)

 

über die Fraktion CDU/ANW : Herr Hans-Wilhelm Dünn

(1 Sitz)

 

über die Fraktion Bündnis 90/

(1 Sitz)      Die Grünen: Herr Dr. Axel Mertens

 

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

 

über die Fraktion SPD:  Frau Anke Michalske-Acioglu

 

über die Fraktion DIE LINKE         Frau Kati Biesecke

             

über die Fraktion CDU/ANW : Herr Norbert Mensch

 

über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen    Frau Dr. Brigitte Lotz

 
 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).

 

Unter der Voraussetzung, dass dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Neubesetzung des Aufsichtsrates gemäß Drucksache 19/SVV/0075 zugestimmt wurde, soll Frau Dr. S. Müller, die bislang als Nachrückerin fungierte, in den Aufsichtsrat berufen werden.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf sowie gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag ergibt sich für die sechs von der SVV in den Aufsichtsrat der KEvB zu entsendenden Mitglieder nunmehr folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD                            6 x 15/56              =                            1,61              2 Sitze

Fraktion DIE LINKE 6 x 14/56 =  1,50 2 Sitze

Fraktion CDU/ANW  6 x 10/56 =  1,07 1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 6 x   7/56 =  0,75 1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/ Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

§ 8 Gesellschaftsvertrag der KEvB regeln die Zusammensetzung/ Bildung/ Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der KEvB in den Aufsichtsrat zu entsendenden sechs Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:

 

DS  08/SVV/0061             Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS  11/SVV/1001             Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278                         Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830              40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.


 

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