Antrag - 19/SVV/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung Aufsichtsrat Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.01.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat Drucksache Nr. 16/SVV/0792 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
2.) Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH - folgende sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion SPD: Herr Torsten K. Bork Frau Dr. Uta Wegewitz
(2 Sitze)
über die Fraktion DIE LINKE: Frau Jana Schulze Frau Dr. S. Müller
(2 Sitze)
über die Fraktion CDU/ANW : Herr Hans-Wilhelm Dünn
(1 Sitz)
über die Fraktion Bündnis 90/
(1 Sitz) Die Grünen: Herr Dr. Axel Mertens
Als Nachrücker/innen werden benannt:
über die Fraktion SPD: Frau Anke Michalske-Acioglu
über die Fraktion DIE LINKE Frau Kati Biesecke
über die Fraktion CDU/ANW : Herr Norbert Mensch
über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Frau Dr. Brigitte Lotz
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).
Unter der Voraussetzung, dass dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Neubesetzung des Aufsichtsrates gemäß Drucksache 19/SVV/0075 zugestimmt wurde, soll Frau Dr. S. Müller, die bislang als Nachrückerin fungierte, in den Aufsichtsrat berufen werden.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf sowie gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag ergibt sich für die sechs von der SVV in den Aufsichtsrat der KEvB zu entsendenden Mitglieder nunmehr folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 6 x 15/56 = 1,61 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE 6 x 14/56 = 1,50 2 Sitze
Fraktion CDU/ANW 6 x 10/56 = 1,07 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 6 x 7/56 = 0,75 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/ Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
§ 8 Gesellschaftsvertrag der KEvB regeln die Zusammensetzung/ Bildung/ Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der KEvB in den Aufsichtsrat zu entsendenden sechs Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP
DS 13/SVV/0830 40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.