Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0008
Grunddaten
- Betreff:
-
Funktion des Ortsvorstehers als Sprecher des Ortsbeirates von Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Andreas Menzel, Jörg Manteuffel, Norbert Mensch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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15.01.2019
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19.02.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, Informationen und Einladungen zu Sitzungen, an denen der Ortsvorsteher als Sprecher des Ortsbeirates teilnimmt, direkt und unmittelbar auch sämtlichen Mitgliedern des Ortsbeirates zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat rügt das Verhalten des Ortsvorstehers, Informationen aus dem Rathaus an den Ortsbeirat nicht weiter zu geben, wie unlängst die Beratungen
- im KIS zu Haushaltsplanungen,
- die Treffen der OV beim OB und Besprechungen mit der Verwaltung und
- dem Treffen den Sportvereinen zum B-Plan Sportplatz westlich der L20.
Der Ortsvorsteher ist aufgefordert, sämtliche Informationen an ihn als Ortsvorsteher, in seiner Funktion als Sprecher des Ortsbeirates, an sämtliche Mitglieder des Ortsbeirates ohne Ausnahme weiterzugeben.
Erläuterung
Begründung:
Durch das Verhalten des Ortsvorstehers im Ortsbeirat von Groß Glienicke nach Gutdünken in seiner Rolle als Ortsvorsteher erhaltene Informationen zurück zu halten, ist ein gedeihlicher Informationsfluss zwischen dem Rathaus und sämtlichen Mitgliedern des Ortsbeirates nicht gewährleistet. Der Informationsfluss wird von den Ortsvorstehern im Ortsbeirat offenbar willkürlich gesteuert, einzelne Mitglieder des Ortsbeirates bekommen offenbar Informationen aus dem Rathaus, andere nicht. Dies ist inakzeptabel und kein guter Stil für eine Zusammenarbeit in einem demokratisch tätigen Gremium, wie es ein Ortsbeirat sein sollte.