Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0088

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Solche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen verkehrsrechtlich nur angeordnet werden, sofern konkrete Gefahrenlagen gegeben sind.

Im Rahmen der Prüfung und Beantwortung der inhaltlichen gleichen DS 17/SVV/0793 wurde die Möglichkeit bereits umfassend analysiert und die Stadtverordnetenversammlung im März dieses Jahres über das Ergebnis informiert.

 

In Bezug auf die Kriterien zur Anordnung der Ausweitung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ergaben sich auch nach erneuter eingehender Prüfung keine Ermächtigungsgrundlagen, welche eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtfertigen.

So wurde erneut die aktuelle polizeiliche Unfallstatistik herangezogen, um nochmals die gegenwärtige Gefahrensituation zu eruieren. Auch nach wiederholter Prüfung konnten hier weder Unfallhäufigkeiten, noch besondere Gefahrenmomente festgestellt werden, welche eine verkehrsrechtliche Anordnung als notwendig erachten lassen. Die Verkehrsanlage ist somit weiterhin in dem betreffenden Abschnitt, auf welchen die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit gilt, als sicher einzustufen.

 

Weitere Voraussetzungen, welche eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in den betreffenden Abschnitten rechtfertigen, liegen folgend nicht vor. Daher ist die Anordnung einer durchgehenden Tempo-30-Strecke im Lerchensteig auch aktuell nicht möglich.

 

Fazit: Die Auswertung der Tempo-30-Strecke im Lerchensteig, beginnend von der Nedlitzer Straße bis hin zur Max-Eyth-Allee, ist derzeit nicht möglich. In diesem Jahr wird jedoch der Sportplatz Lerchensteig mit Fördermitteln neu gebaut; die Sportfläche soll bis Ende 2019 bespielbar sein. Mit dem Bau des Funktionsgebäudes (Umkleideräume, Vereinsheim) wird aus Eigenmitteln voraussichtlich 2020 begonnen. Die Planungen für den Fuß- und Radweg Lerchensteig und Max-Eyth-Allee mit Beleuchtung beginnen ebenfalls in diesem Jahr, so wie auch die damit verbundenen Veranlassungen bezüglich des notwendigen Grunderwerbs. Die Anmeldung der Mittel erfolgt für den Haushalt 2020/21. Bei gesichertem Grunderwerb und Einstellung der Mittel im Investitions-Haushalt kann die Umsetzung der Fuß- und Radwege Lerchensteig und Max-Eyth-Allee im Jahr 2020 erfolgen. KAG-Beiträge für die anliegenden Grundstückseigentümer fallen nicht an.

 

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