Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

hrliche Berichterstattung zur Umsetzung des Beschlusses DS 16/SVV/0319 „CO2 neutrale Druckerzeugnisse“r das Jahr 2017. Die Auswertung der Daten für den o.g. Beschluss r das Jahr 2018 erfolgt im ersten Halbjahr 2019.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird den Anteil der von der Hausdruckerei hergestellten Druckerzeugnisse schrittweise bis 2018 von derzeit 90 % auf 100% erhöhen.

 

Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses DS 12/SVV/0654 „Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ ist die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, den Anteil des Recyclingpapieres auf 90% (in 2015) zu steigern. Der Einsatz von Recyclingpapier erfolgt in den Fachbereichen, in der Hausdruckerei und in den Schulen. Im Jahr 2016 konnte der Anteil des Recyclingpapiers in der Landeshauptstadt Potsdam von 59,59% deutlich um 35,35% gesteigert werden. Von 2016 auf 2017 konnte insgesamt eine weitere Steigerung auf nunmehr 98,06 % erreicht werden.

 

Tabelle: Anteil des Recyclingpapiers in der Landeshauptstadt Potsdam

Papierverbrauch

Anteil Recyclingpapier (mit dem Umweltzeichen Blauer Engel) 2016

Anteil Recyclingpapier (mit dem Umweltzeichen Blauer Engel) 2017

Gesamt

94,94 %

98,06 %

Verwaltung

99,02 %

99,80 %

Schulen

89,32 %

96,29 %

Hausdruckerei

94,72 %

96,49 %

Quelle: Initiative Pro Recycling (2017): Papieratlas 2017 und Initiative Pro Recycling (2018): Papieratlas 2018

 

Durch den Beschluss DS 16/SVV/0319 wurde die Hausdruckerei verpflichtet, den Anteil von Recyclingpapier für die Herstellung von Druckerzeugnissen schrittweise auf 100% bis zum Jahr 2018 zu erhöhen. Im Jahr 2015 lag der Anteil des Recyclingpapiers in der Hausdruckerei bei ca. 90%. Bis zum Jahr 2017 konnte der Anteil des Recyclingpapiers kontinuierlich auf 96,49% gesteigert werden.

 

  1. Bei der Neubeschaffung oder Ersatzbeschaffung von Druckern oder Druckmaschinen für die Hausdruckerei ist darauf zu achten, dass künftig auch in der Hausdruckerei CO2-neutral produziert werden kann.

 

In der Ausschreibung zur Beschaffung neuer Geräte für die Hausdruckerei wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 12/SVV/0654Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ angewendet. Die umweltbezogenen Kriterien einschließlich der CO2-Neutralität werden in der Leistungsbeschreibung und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt.

 

Die Hausdruckerei der Landeshauptstadt Potsdam plant, die bisher eingesetzte digitale Drucktechnik zu erneuern. Damit soll der Anteil der digitalen Druckverfahren erhöht und die Herstellung von Druckerzeugnissen über herkömmliche Druckverfahren minimiert werden, mit dem Ziel, sie so langfristig gänzlich einzustellen.

Das Ausschreibungsverfahren befindet sich derzeit in der Phase der Zuschlagserteilung. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis April 2019 erfolgen.

 

  1. Bei Beauftragung externer Unternehmen für die Herstellung von Druckerzeugnissen der Landeshauptstadt Potsdam ist auf die Beachtung folgender Zertifikate bei der Beauftragung zu achten: FSC, PEFC, EMAS, CO2-neutral

 

Der sehr geringe Anteil von Druckaufträgen, der von der Hausdruckerei an Dritte ausgelöst wird, ist bereits jetzt an die Kriterien der genannten Zertifizierungen FSC (verantwortungsvolle Waldwirtschaft), PEFC (Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft) EMAS (Eco-Management, Audit Scheme) gebunden.

Der weitaus größere Anteil von Druckaufträgen an Dritte erfolgt durch die Fachbereiche selbst. Die Fachbereiche sind ebenso wie die Druckerei an die Stadtverordnetenbeschlüsse 12/SVV/0654 „Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ und DS 16/SVV/0319 „CO2-neutrale Druckerzeugnisse“ gebunden.

Im Jahr 2017 wurden durch die Fachbereiche 26 Druckereien mit der Erstellung von Druckerzeugnissen beauftragt. Von den 26 Druckereien erfüllen 17 Druckereien, also 65 Prozent der Druckereien, die Kriterien von Zertifikaten wie FSC, PEFC, EMAS, CO2-neutral.

 

Im Prozess der Umsetzung wurden im Jahr 2018 die Fachbereiche im Rahmen ihrer dezentralen Verantwortung darauf hingewiesen, dass die Vergaben entsprechend des Beschlusses (16/SVV/0319), der Dienstanweisungen für die Beschaffung und Verwendung von Recyclingpapier sowie für die Vergabe von Druckerzeugnissen an Dritte einzuhalten sind, um den Anteil von 65% auf 100% zu steigern.

 

 

 


 

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