Anfrage - 03/SVV/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wert des Objektes „Villa Jacobs“ wurde von der DOMUS ermittelt. Nach VO über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften § 1 Abs. 3 vom 20.11.2001 sind zur Gutachtenerstellung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.

 

 

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wurde das Gutachten zur Kaufpreisfindung des Objektes „Villa Jacobs“ durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt?

 

 

 

Antwort:

 

Die Wertermittlung des Objektes „Villa Jacobs“ erfolgte im Rahmen der gutachterlichen Bewertung ausgewählter Liegenschaften der Stadt Potsdam vom 13.08.2001 durch die Domus Revision Aktiengesellschaft.

 

Im Rahmen der Grundstücksbewertung durch die Domus wurde der Kaufpreis nur für den Baulandanteil (ca. 3.500m²) des Gesamtgrundstücks rings um die Villa Jacobs ermittelt.

 

 

Bei der Domus Revision Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Wirtschaftsprüfungs- sowie Steuerberastungsgesellschaft. Eine Wertermittlung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist somit nicht erfolgt.

 

Für den Fall, dass das Grundstück zukünftig unter geänderten Rahmenbedingungen veräußert wird, wird die Verwaltung vorab ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswerte einholen.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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