Anfrage - 03/SVV/0081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das „Cross-Boarder-Leasing  ("grenzüberschreitendes" Leasing), bei  dem ein

Vermögensgegenstand (Bsp.: Kläranlage, Kanalnetz, Straßenbahnen) an einen aus-

ländischen Investor übertragen und dann von der Kommune zurückgeleast wird, birgt für Kommunen in der Regel erhebliche finanzielle Risiken.

 

Beabsichtigt die Stadtverwaltung sogenannte „Cross-Boarder-Leasinggeschäfte" mit ausländischen Investoren abzuschließen?

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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