Beschlussvorlage - 19/SVV/0026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs r den Bereich „Fahrland West“ (siehe Anlage 1).

Reduzieren

Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde kann nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Die städtebauliche Entwicklung des Gebietes „Fahrland West“ ist geplant. Mit der Vorlage „Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs.4 BauGB für den Bereich „Fahrland West“ wurde die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Im Rahmen der Untersuchung sollen die konkreten Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen untersucht werden, die sich aus einem Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Sportflächen, Berufsfeuerwehr u.a.) und Gewerbeflächen entstehen. Des Weiteren sind dort eine Erweiterung der Wohnbebauung, Entwicklungschancen der Gartenanlage und die Möglichkeiten einer Fuß- und Wegeverbindung zur Fahrländer Mühle zu untersuchen. Die Flächen sind grundsätzlich geeignet, um zur Deckung des erhöhten Bedarfes an Gemeinbedarfseinrichtungen, aber auch an Wohn- und Arbeitsstätten in Potsdam beizutragen. Bedarf für die Flächensicherung ergibt sich auch aus der geplanten Verlängerung der Straßentrasse (inkl. P&R-Parkplatz und Betriebshof) über den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Krampnitz“ hinaus bis Fahrland.

 

Eine nähere Beschreibung von Zielen und Fragestellungen der Vorbereitenden Untersuchung für „Fahrland West“ enthält die vorstehend erwähnte Vorlage.

 

Der räumliche Geltungsbereich der zur Aufstellung vorgeschlagenen Vorkaufsrechtsatzung ist auf der in der Anlage zur Satzung beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 (in DIN A3) durch eine ununterbrochene schwarze Linie zeichnerisch umgrenzt (siehe Anlage „Geltungsbereich“).

 

Da im Bereich südlich des Gewerbezentrums der Geltungsbereich Flurstücke schneidet, ist dieser Bereich als Detaildarstellung ergänzt. (Anlage „Geltungsbereich Detaildarstellung südlich Gewerbezentrum)

 

Die Liste der betroffenen Flurstücke ist Anlage „Flurstücksliste.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung entstehen keine direkten Kosten.

 

Falls auf Grundlage dieser Satzung allerdings Vorkaufsrechte ausgeübt werden sollen, entstehen Kosten für den Erwerb der Flächen. Diese können aktuell nicht beziffert werden.

 

Abhängig von der zukünftigen Flächennutzung (z.B. Straßenbahn, soziale Infrastruktur) müsste dann der Ankauf durch den VIP, den KIS oder aus dem Kernhaushalt finanziert werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...