Beschlussvorlage - 19/SVV/0050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB in die Bebauungspläne Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ und Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung der ersten Bauvorhaben im Areal der ehemaligen Kaserne Krampnitz, besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Die Finanzierung der Bebauungsplanung erfolgt über das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

 

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Anlagen

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