Beschlussvorlage - 19/SVV/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Die im Konzept zur verkehrlichen Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße erarbeitete gestalterische Lösung „Boulevard“ bildet die Grundlage für die weiteren, die Friedrich-Ebert-Straße betreffenden baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen und Planungen.

 

Die gestalterische Lösung der Friedrich-Ebert-Straße beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Schaffung ausreichend breiter Gehwegbereiche,
  • Anlage eines beidseitigen „Funktionsstreifens“ zu Lasten der vorhandenen Parkmöglichkeiten,
  • Schaffung von barrierefreien Haltestellen für Tram und Bus
  • Schaffung sicherer Radfahrbereiche neben den Tram-Gleisen,
  • Prüfung einer Ausfahrmöglichkeit zur Charlottenstraße für den Kfz-Verkehr.

 

Im Zuge der weiteren Planungen der Umbaumaßnahme und angrenzender Maßnahmen werden zum gegebenen Zeitpunkt die verkehrsorganisatorischen Lösungen und die Detailgestaltung (z.B. Oberflächenmaterial) erarbeitet.

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Innenstadtverkehrskonzeptes wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr über alle Maßnahmen zu informieren, die Änderungen an der Querschnittsaufteilung bzw. der Oberflächenbefestigung im Straßenraum betreffen.

Aufgrund der Bedeutung der Friedrich-Ebert-Straße für die Innenstadt und der Konzentration unterschiedlicher Anforderungen an diesen Straßenabschnitt hält die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam einen Beschluss der gestalterischen Lösung durch die Stadtverordnetenversammlung für erforderlich. Dadurch wird eine wichtige Voraussetzung für ausreichende Planungssicherheit folgender Vorhaben geschaffen:

  • Beschränkung des Querverkehrs über die Friedrich-Ebert-Straße Höhe Gutenbergstraße,
  • Sanierung und Erweiterung der Fußgängerzone Brandenburger Straße,
  • Erneuerung der Leitungssysteme in der Friedrich-Ebert-Straße.

Einzelne Maßnahmen können bereits vor der Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße realisiert werden, z.B. die Beschränkung des Querverkehrs und die Erweiterung der Fußgängerzone in der östlichen Brandenburger Straße.

 

Die Lösung wurde im Rahmen von zwei öffentlichen Werkstattveranstaltungen am 23. April und am 11. Juni 2018, Beginn jeweils um 18:30 Uhr mit Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbänden sowie Vertretern der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt, diskutiert und abgestimmt.

 

Die in der Beschlussvorlage genannten Schwerpunkte der „Boulevard“-Lösung werden wie folgt beschrieben:

  • Freihaltung ausreichend breiter Gehwegbereiche von Mobiliar, Geschäftsauslagen und Werbeaufstellern/Fahrradständern, 
  • Anlage eines beidseitigen „Funktionsstreifens“ zwischen Gehweg und Fahrbahn für die Anordnung von Haltestelleneinrichtungen, Fahrradabstellmöglichkeiten, Halte- und Liefermöglichkeiten, Gastronomie mit Außenbestuhlung, Sitzmöglichkeiten und Behindertenstellplätzen, zu Lasten der derzeitig vorhandenen PKW-Parkplätze,
  • Bau von barrierefreien Haltestellen einschließlich der erforderlicher Vergrößerung des Gleisachsabstandes für den Einsatz breiterer Straßenbahnen und die Begegnung Tram - Bus,
  • ausreichend breite Fahrbereiche zwischen den Tram-Gleisen und dem Funktionsstreifen insbesondere für die sichere Abwicklung des Radverkehrs,
  • Unterbindung bzw. Reduzierung des Kfz-Querverkehrs über die Friedrich-Ebert-Straße durch Anordnung von Pollern bzw. eines Einbahnstraßenabschnittes in der Gutenbergstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Jägerstraße,
  • Prüfung einer Ausfahrtmöglichkeit zur Charlottenstraße für den Kfz-Verkehr, insbesondere zur besseren Abwicklung des LKW-Lieferverkehrs, der in der Friedrich-Ebert-Straße nicht wenden kann.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss der gestalterischen Lösung für den besagten Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße hat keine direkten finanziellen Auswirkungen, da er nur die Gestaltung einer künftigen Umbaumaßnahme festlegt.

Kosten entstehen erst mit der planerischen Vorbereitung und anschließenden Umsetzung dieser Maßnahme. Die Höhe der Kosten für Planung und Bau können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2024 beabsichtigt, insofern sind für die vorbereitenden Maßnahmen im städtischen Haushalt spätestens ab 2022 finanzielle Mittel einzuplanen.

 

Die Maßnahme unterliegt dem Haushaltsvorbehalt.

 

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Anlagen

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