Beschlussvorlage - 02/SVV/0949

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Feststellung der Wirtschaftspläne 2003 der Eigenbetriebe der Stadt Potsdam gemäß § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung wird für nachfolgende Unternehmen beschlossen:

 

·       Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam

·       Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl"

 

Reduzieren

Erläuterung

Gemäß § 78 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO müssen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushaltsplanes. Entsprechend § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zu entscheiden.

 

Anlage

 

Wirtschaftspläne

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...