Beschlussvorlage - 19/SVV/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage der Satzung des Trägers vom 15. Dezember 2016.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. hat am 11. Juni 2018 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinie des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdamr die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe vom 19. Januar 2017 geforderten Unterlagen wurden vollständig eingereicht.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung prüfte anhand der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch der Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. erfüllt.

 

Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. ist Mitglied im diakonischen Werk und damit ein bundesweit anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Um sich in der Landeshauptstadt Potsdam noch stärker zu integrieren und mit der regionalen Jugendhilfe noch intensiver zu vernetzen, wird nun die kommunale Anerkennung angestrebt.

 

Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. ist in der Landeshauptstadt Potsdam seit 11 Jahren und mit einer festen Einrichtung für Kinder- und Jugendarbeit seit 10 Jahren aktiv. Neben der Kooperation mit der benachbarten Grundschule am Priesterweg vernetzt sich der Träger in seinem Sozialraum bereits mit anderen Trägern u.a. durch seine Mitwirkung im Regionalen Arbeitskreis (RAK). Darüber hinaus ist der Träger bekannt für sein intensives Engagement im Kampf gegen Kinderarmut und hat sich z.B. an der Arbeit der Redaktionsgruppe für den in Erstellung befindlichen „Maßnahmenplan für die Sicherung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam“ beteiligt.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat dem Antrag des Trägers auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § SGB VIII zugestimmt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Beschlussfassung.


 

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