Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Im Bericht des Ortsvorstehers soll von den Gesprächen des Ortsvorstehers mit dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung, die der Ortsvorsteher als Sprecher des Ortsbeirates geführt hat, am Anfang der Sitzung über Politik, Wirtschaft und Lokales berichtet werden.

 

Der bisherige Bericht des Ortsvorstehers über die Vereinsaktivitäten und ähnliches aus dem Ortsteilgeschehen (Feuilleton) ist, wie z.B. im Ortsteil Golm regelmäßig praktiziert als vorletzter Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung des Ortsbeirates von Groß Glienicke aufzunehmen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bisher hat der Ortsvorsteher von Groß Glienicke Wünsche nach Berichten aus Treffen mit der Verwaltung und dem Oberbürgermeister nicht erfüllt. Die Ortsvorsteher handeln dabei gemäß Kommunalverfassung als Sprecher des Ortsbeirates im Rahmen gefasster Beschlüsse. Die Informationen aus den o. g. Kontakten sind jedoch für alle Ortsbeiratsmitglieder wichtig, da diese für die Erfüllung seiner Aufgaben nach der Kommunalverfassung für jedes seiner Mitglieder unentbehrlich ist. Dieser Teil wird eher als Selbstdarstellung des Ortsvorstehers wahrgenommen, dessen inhaltliche Bedeutung für den Ortsteil im Sinne seiner kommunalen Aufgaben nach der Kommunalverfassung eher begrenzt ist.

 

Bisher gestaltet sich der Bericht des Ortsvorstehers eher als Feuilleton des Ortsteils, insbesondere der dem Ortsvorsteher nahestehenden Vereine und Gruppen. Dieser Bericht wird schriftlich erteilt.  Eine eventuelle Aussprache über das Dorf-Feuilleton kann daher aus Zeitgründen am Ende der Sitzung erfolgen, wie es andere Ortsbeiräte pflegen. In den Tageszeitungen steht das Feuilleton aus guten Gründen auch nicht auf der Titelseite.

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