Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0089
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung Studentisches Wohnen im Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
30.01.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
zur Kenntnis
|
|
|
12.03.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2018 den Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, inwieweit im Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" in dem Teil des Plangebietes, in dem Wohnungsbau vorgesehen ist, ein Standort für studentisches Wohnen gesichert werden kann (DS 18/SVV/0772). Der Stadtverordnetenversammlung ist gemäß Beschluss bis zum 30.01.2019 Bericht zu erstatten.
Die Verwaltung legt hierzu folgende Informationen vor:
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" hat die Stadtverordnetenversammlung veranlasst, ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Weiterführenden Schule durchzuführen. Neben diesem vordergründigen Planungsziel sollten Flächen, welche nicht für den Schulstandort benötigt werden, für geförderten Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden. Während der Aufstellung des Bebauungsplans wurden außerdem Flächen in den Geltungsbereich miteinbezogen, welche zu einem Verwaltungsstandort des Landes Brandenburg entwickelt werden sollen und deren Baurecht ebenfalls über den Bebauungsplan geregelt werden wird. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine verbindlichen Aussagen zu zukünftigen Nutzungsabgrenzungen getroffen werden, da der Verlauf der Grundstücksgrenzen zwischen den einzelnen, geplanten Nutzungen noch nicht abschließend festgelegt wurde. Ob bei der Umsetzung der vordergründigen Planungsziele, nämlich der Entwicklung eines Schul- und Verwaltungs- bzw. Gerichtsstandortes noch die Kapazität für eine Wohnbaufläche im Umgriff des Bebauungsplans vorhanden ist, ist im weiteren Verfahren zu klären. Ist dies der Fall, besteht grundsätzlich vom Eigentümer der dafür vorgesehenen Fläche die Bereitschaft, die Voraussetzungen zu schaffen, welche Studentisches Wohnen ermöglichen.
Fazit: Das sich noch in Erarbeitung befindliche Nutzungskonzept der Flächen im Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" lässt eine Prüfung der Unterbringung von Studentischem Wohnen somit zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu. Spätestens mit der nächsten Beschlussvorlage zum Bebauungsplans Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" wird die Verwaltung zu den Perspektiven für Studentisches Wohnen eine Aussage treffen. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird dieses Ziel im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" neben dem Schulstandort prioritär geprüft. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird dieses Ziel im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg" neben dem Schulstandort prioritär geprüft.