Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07. November 2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Ergänzung der Fahrbahnmarkierung in der Dortustraße zu prüfen.

 

Nach Prüfung der Sachlage wird empfohlen, die Markierung in der Dortustraße nicht zu ändern.

 

Die aktuelle Lichtsignalsteuerung am Knoten Breite Straße / Dortustraße stellt einen Kompromiss aller verkehrlichen Belange (u.a. Verkehrssicherheit, verkehrspolitische Ziele, Behindertengerechtigkeit, Schulwegsicherung, Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs, Koordinierung mit Nachbarknoten etc.) dar. Entsprechend der Sicherheitsbedürfnisse sowie der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen wurden dabei alle Verkehrsrelationen und arten (Fußnger, Radfahrer, MIV, Sehbehinderte) angemessen und ausreichend berücksichtigt. Am Knoten der nördlichen Durchfahrt wird nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) die Qualitätsstufe D erreicht, d. h. der Verkehrsknoten ist entsprechend der derzeitigen Steuerung leistungsfähig. Die mittlere Wartezeit in der Dortustraße beträgt r Kraftfahrzeuge weniger als 70 Sekunden.

 

Der betreffende Rechtsabbieger wird aktuell aus einer Rechtsabbiegespur über dreifeldige Signalgeber (rot gelb grün) mit Rechtsabbiegepfeilen (rot - gelb - grün) und damit konfliktfrei zu den parallelen Fußngern und Radfahrern signalisiert. hrend der Freigabezeit der parallelen Fußnger und Radfahrer sowie der Geradeaus- und Linksabbieger haben die Rechtsabbieger Rot.

Durch diese Signalisierung wird dem hohen Sicherheitsbedürfnis zwischen Rechtsabbiegern und parallelem Fuß- und Radverkehr Rechnung getragen. Dies ist besonders wichtig, da es sich hierbei um eine sehr bedeutende Fußngerquerung r Schulkinder (u.a. der Grundschule Max Dortu) handelt.

 

Die beabsichtigte Änderung der Fahrbahnmarkierung für ein zweispuriges Rechtsabbiegen von der Dortu- in die Breite Straße ist zwar verkehrstechnisch möglich, würde aber die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich reduzieren. Zum einen erfordert ein zweispuriges (Rechts-) Abbiegen zusätzlich von allen Abbiegern besondere Vorsicht und ständige Beobachtung des Fahrverhaltens paralleler Abbieger. Zum anderen stellt ein zweispuriges Rechtsabbiegen bei den zurzeit vorhandenen Abbiegeradien ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.

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