Antrag - 19/SVV/0199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:


Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob die Festsetzung der Geschwister-Scholl-Str. als Einbahnstraße anstatt ab der Kreuzung Maybachstraße/Kantstraße, erst auf der Höhe der Garagen bzw. des Parkplatzes erfolgen kann und die Festsetzung der Geschwister-Scholl-Str. als Einbahnstraße von der Kreuzung Maybachstraße/Kantstraße bis zur den Garagen/Parkplatz wieder aufgehoben wird.

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Mit der derzeitigen Umsetzung des Ziels, den Umgehungsverkehr aus diesem Bereich herauszunehmen sindr die Nutzer der Garagen und Parkplätze in diesem Abschnitt der Geschwister-Scholl-Str. teilweise große Umwege über die Zeppelinstraße und Nansenstraße erforderlich. Dadurch wird das ursprüngliche Ziel der Verkehrsminderung in der Zeppelinstraße und den angrenzenden Straßen gefährdet. Das Ziel, etwaigen Umgehungsverkehr aus der Maybachstraße und der Kantstraße herauszuhalten kann auch bei der oben beschriebenen Änderung erreicht werden.

 

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