Beschlussvorlage - 19/SVV/0205

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Der Masterplan für die Entwicklungsmaßnahme Krampnitz stellt die Konkretisierung der Entwicklungsziele der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft dar, insbesondere als Grundlage für die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz ist bis Mitte Mai 2019 vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die planungsrechtliche Sicherung der Entwicklungsziele für die ehemaligen Kaserne Krampnitz soll auf der Grundlage des vorliegenden Masterplanes erfolgen. Dieser bildet die Grundlage für die Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung zur Schaffung von Baurecht.

 

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Masterplanung erfolgt über das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

 

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Anlagen

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