Beschlussvorlage - 19/SVV/0197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die letzten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ liegenden und neu entstehenden öffentlichen Planstraßen werden in

 

1. Planstraße A: "Bonner Straße"

 

2. Planstraße C1: "Hans-Paasche-Straße"

 

3. Weiterführung der "Erich-Arendt-Straße"  (von Kreuzung „Erich-Arendt-Straße“ /

    „Peter-Huchel-Straße“ bis Georg-Hermann-

    Allee“)

 

4. Weiterführung der "Peter-Huchel-Straße" (von Kreuzung „Erich-Arendt-Straße“ /

    „Peter-Huchel-Straße“ bis  „Georg-Hermann-

     Allee“)

 

benannt.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF) bereitet derzeit den Neubau von mehreren Geschosswohnungsbauten inkl. der dafür notwendigen Erschließungsanlagen (Straßen) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ vor. Die Baufelder erstrecken sich auf den zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Peter-Huchel-Straße gelegenen Bereich (WA 2.1, WA 2.2, WA 3.1, WA 3.2, WA 5.1, WA 5.2, WA 7.1, WA 7.2).

 

Da der Bebauungsplan Nr,. 80.3 erst 2016 in Kraft getreten ist, konnten die hier festgesetzten neuen Straßen sowie Weiterführungen von bestehenden Straßen nicht im Zusammenhang mit den Straßenbenennungen im Bornstedter Feld um die Jahrtausendwende benannt werden. Zur Gewährleistung einer sinnvollen und nachvollziehbaren Hausnummerierung in diesem Bereich müssen nunmehr insgesamt 4 Straßenzüge benannt werden auf die in der Anlage beigefügte Planunterlage wird Bezug genommen.

 

Wie aus der Planunterlage hervorgeht, ist die Planstraße C in zwei Abschnitte geteilt worden (C1 und C2) einen östlich und einen westlich der Georg-Hermann-Allee gelegenen Abschnitt.

Grund für die Trennung der Straßenverläufe ist die in der Georg-Hermann-Allee verlaufende Straßenbahntrasse, welche die o.g. Straßenzüge in einen östlichen und einen westlichen Teil trennt. Im Falle von Rettungseinsätzen muss klar definiert sein, wo die Einsatzadresse liegt. Sollten die Planstraßen C1 und C2 über die Straßenbahntrasse hinaus durchgehende Straßennamen erhalten, kann der Umstand eintreten, dass die Rettungskräfte den falschen Straßenteil anfahren und somit die Rettungseinsätze verzögert werden was in jedem Falle vermieden werden muss. Diese Verfahrensweise (Trennung der Straßennamenverläufe) wurde bereits erfolgreich an anderen Stellen im Bornstedter Feld angewandt Bebauungsplangebiete Nr. 40 (Kaserne Kirschallee) und 42.4 (Kaserne Pappelallee/Am Schragen)

 

Bei den im Bebauungsplan festgesetzten Weiterführungen der bestehenden Straßen „Erich-Arendt-Straße“ und „Peter-Huchel-Straße“ sollen die bestehenden Straßennamen fortgeführt werden, da die neu entstehenden Straßenzüge die direkten Weiterführungen darstellen.

 

Somit müssen lediglich zwei neue Straßennamen vergeben werden r die Planstraßen A und C1:

 

Da auf der anderen Seite des Volksparks, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 B "Nördliche Gartenstadt", 1. Änderung "Nordbereich", bereits zwei Potsdamer Partnerstädte (Luzern und Opole) mit Straßennamen bedacht wurden, wird empfohlen, bei diesem Straßenbenennungsverfahren wieder auf die Städtepartnerschaften zurückzugreifen. Infrage kommt hier insbesondere die Partnerstadt Bonn, denn diese Städtepartnerschaft besteht seit 1988 und hat somit in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Ein weiteres Argument ist das 25-jährige Jubiläum der Erarbeitung des sog. BDA-Konzeptes. Dieses städtebauliche Konzept zur Entwicklung des Bornstedter Feldes ist 1993 gemeinsam von Bonner und Potsdamer Architekten des Bundes Deutscher Architekten (BDA) erarbeitet worden und bildet erkennbar noch heute in seinen Grundzügen die Grundlage für die Quartiersentwicklung im Bornstedter Feld. Zudem befindet sich die Partnerstadt Bonn wie alle anderen Partnerstädte im Straßennamenpool der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Seitens der Verwaltung und des ETBF wird daher vorgeschlagen, die Planstraße A in "Bonner Straße" zu benennen, denn diese Straße befindet sich in etwa auf gleicher Höhe wie die Luzernstraße und die Opolestraße im Bebauungsplan Nr. 66 B.

 

Bei der zweiten neu zu benennenden Planstraße C1 soll entsprechend der in diesem Plangebiet bereits verwendeten Straßennamen nach Schriftstellern und Lyrikern (Erich Arendt, Georg Hermann, Peter Huchel) wieder ein Schriftsteller verwendet werden. Im Straßennamenpool der LHP gibt es aus dem Bereich der Schriftsteller nur noch eine Person: Hans Paasche (1881 - 1920). Gemeinsam hätten dann alle vier Schriftsteller, dass sie im 20. Jahrhundert wirkten.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft stimmte in seiner Sitzung vom 20.09.2018 einstimmig für die Benennung der o.g. Planstraßen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschilderung dieser Planstraßen übernimmt die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF). Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

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