Antrag - 18/SVV/0324
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet im Potsdamer Westen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2018
| |||
|
08.05.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
26.06.2018
| |||
|
18.09.2018
| |||
|
11.12.2018
| |||
|
19.02.2019
| |||
|
09.04.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit für Potsdams Westen ein förmliches Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung nach den Vorbildern der Innenstadt und Babelsbergs eingerichtet werden kann.Die Sanierungssatzung bzw. das Sanierungsgebiet sollen sich dabei erstrecken:
- beginnend mit der Westseite des Luisenplatzes (östliche Begrenzung der Brandenburger Vorstadt)
- nördlich an der Allee nach Sanssouci bzw. der gesamten südlichen und südöstlichen Begrenzung des Parks von Sanssouci bis zur Straße Am Neuen Palais bzw. dem Bahnhof Potsdam Park Sanssouci
- dann westlich die Forststraße bis zur Zeppelinstraße
- die Zeppelinstraße stadteinwärts folgend bis zum Scharfgraben, von dort südlich bis zur Havel und damit die gesamte Siedlung (alte Friedrichstadt) umgreifend bis zur Straße Auf dem Kiewitt
- von dort bis zur Zeppelinstraße und diese schließlich wieder folgend bis zum Luisenplatz
Die Sanierungssatzung bzw. das Sanierungsgebiet sollen darüber hinaus folgende Sanierungsziele zum Inhalt haben:
- grundständige Sanierung aller Straßen, der Rohleitungssysteme, der Straßenbeläge- und Profile, der Bordsteinkanten, Fußwege unter Berücksichtigung, z.T. Neupflanzung von gefährdenden und gefährdeten Baumbeständen
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs, grundsätzliche Regelung des sich in einer massiven Krise befindlichen Ziel-, Quell-, Anwohner-, Durchgangs- und des überörtlichen Verkehrs (Stichworte Zeppelinstraße, Geschwister-Scholl-Straße)
- Neuanlage der Straßenbeleuchtung nach historischen Vorbilden (wie in Babelsberg oder in der Innenstadt) mit moderner Beleuchtungstechnik
- Gestaltungssatzung für Neubauten im Gebiet - für Wohnzwecke oder Parkhäuser etc.
- für die Gestaltung und Einbeziehung problematischer Areale für soziale, kulturelle und kommerzielle Zwecke wie z. B. die Freizeit- und Kulturstätte als Bürgertreff (Scholle 34 in der Geschwister-Scholl-Straße), die besetzten Häuser in der Zeppelinstraße vor der Einmündung Sellostraße, Areal ehem. Kino Charlott, Wiedereinrichtung der "Gesundheitsgasse" etc.
- im Zusammenhang damit und zur sozial-sportlichen Aufwertung des Potsdamer Westens: Umsetzung des Projektes Havelstrandbad Potsdam-West (hinter dem Sportplatz am Olympiastützpunkt Luftschiffhafen)
- Prüfung/Umsetzung Brückenbau vom Ufer Schillerplatzsiedlung nach Hermannswerder zur grundsätzlichen Behebung der problematischen Verbindung zu dem gewachsenen Bildungs- und Sozialstandort auf der Insel.
- Fertigstellung und Nutzungsmöglichkeiten der "Bastion" zwischen Schillerplatz und Havel
Erläuterung
Begründung:
Sanierungsgebiete werden gemäß Bundesbaugesetz eingerichtet: 2. Kapitel §§ 136-191, insbesondere 1. Teil - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b.
Sanierungsgebiete werden dann eingerichtet, wenn die entsprechenden Stadtviertel in baulicher, ökologischer, verkehrlicher, gestalterischer oder vielen anderen Kriterien den Ansprüchen der Menschen nicht mehr bzw. nur noch unzureichend genügen. (siehe insbes. § 136)
Es geht um die Sanierung, Aufwertung, Verschönerung, die ökologische und verkehrstechnische Optimierung eines weiter wachsenden "Familienstadtteils", der nicht nur zur DDR-Zeit, aber auch in den letzten 25 Jahren vergessen worden ist und bedenklich von der Substanz des frühen 20. Jahrhunderts lebt.