Antrag - 18/SVV/0876

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Aufstellungsbeschlüsse für das Gebiet der Brandenburger Vorstadt zu erstellen. Planungsziele sind die Ermittlung und Festsetzung eines verträglichen Maßes für bauliche Verdichtungen, der Schutz begrünter Innenhöfe und die Wahrung der städtebaulichen Qualität des Stadtteils.

Die Verwaltung wird beauftragt, ausgehend von einer Gefahrenanalyse für das Risiko unverträglicher Verdichtungen die Teilpläne in der Reihenfolge vorzubereiten, dass mit dem Bereich des höchsten Verdichtungsrisikos begonnen wird.

Es ist dabei sicherzustellen, dass keine Bebauungen mehr entstehen, die die Abstandsmaße von der Hälfte der Gebäudehöhen zu den vorhandenen Nachbargebäuden unterschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass nur so viel ergänzende Bebauungen entstehen, wie deren notwendiger Stellplatzbedarf für KFZ und Fahrräder vollständig auf dem eigenen Grundstück sichergestellt werden können ohne Inanspruchnahme von Ablösebeträgen.

 

 

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Erläuterung


Begründung:

Mehrfach erhielten wir Kenntnis von Bauanträgen und von genehmigten Bauvorhaben, die u. E. das verträgliche Maßr sinnvolle Nachverdichtungen in der dicht bebauten Brandenburger Vorstadt überschritten haben. Wiederholt kam es zur Beeinträchtigung von Nachbarschaftsinteressen und zu Zuspitzungen des überaus angespannten Fehlbedarfes an Stellplätzen für KFZ in dem Stadtteil. Darum halten wir es für erforderlich, hier qualifizierte Festsetzungen mittels B-Plan zu erarbeiten, weil die bisherige Praxis mit § 34 - Beurteillungen nicht geeignet war, die notwendigen Qualitäten zu sichern.

Ein erster Vorschlag für eine Reihenfolge ist:

  1. Gebiet Zeppelinstraße / Sellostraße / Feuerbachstraße
  2. Gebiet Feuerbachstraße / Sellostraße / Lennestraße / Zeppelinstraße
  3. Gebiet G.-Scholl-Straße / Hans-Sachs-Straße / Lennestraße / Nansenstraße
  4. Gebiet G.-Scholl-Straße / Nansenstraße / Feuerbachstraße / Clara-Zetkin-Straße
  5. Gebiet Feuerbachstraße / Lennestraße / Sellostraße

Sollte die Gefahrenanalyse eine andere Reihenfolge empfehlen, ist die Reihenfolge entsprechend zu ändern.

Erste Vorschläge sind dem SBV-Ausschuß bis März 2019 vorzustellen.

 

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