Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Anwendung der „Richtlinie zur Kostenbeteiligung in der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie der „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Potsdamer Baulandmodell) unterliegen einem ständigen Monitoring. Der aktuelle Umsetzungsstand ist in Anlage 1Potsdamer Baulandmodell Monitoringbericht 2018“ dargestellt. Ergänzend werden drei Anpassungsmöglichkeiten des Potsdamer Baulandmodells diskutiert und an ausgewählten Modellverfahren rechnerisch überprüft, die nftig zu einer verbesserten Anwendung beitragennnen.

 

Die erste Änderung, die Verschiebung des Wertermittlungsstichtags in der Ermittlung der planungsbedingten Wertsteigerung, wird direkt (ohne formale Änderung des Potsdamer Baulandmodells) auf alle künftigen Planverfahren angewendet, bei denen noch keine Zustimmungserklärung abgeschlossen wurde. Diese Veränderung ermöglichte in repräsentativen Modellrechnungen die Erhöhung der realisierbaren Quote für sozialen Wohnungsbau von derzeit durchschnittlich 5% auf künftig durchschnittlich 17%, im Einzelfall bis fast 30%.

 

Die zweite Änderungsglichkeit, die Reduzierung bzw. der Wegfall des Investitionsanreizes für die Planungsbegünstigten („Investorendrittel“), bedarf eines Änderungsbeschlusses zum Potsdamer Baulandmodell. Die nötigen weiteren Schritte hierzu werden am Ende des Kapitels 3.4 der Anlage 1 dargestellt, in diesen Prozess werden Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Fachverbände und der Fachverwaltung einbezogen. In Kombination mit dem ersten Änderungsvorschlag konnte in den ausgewählten Modellverfahren eine mittlere Quote für sozialen Wohnungsbau von ca. 32 % erreicht werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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