Anfrage - 19/SVV/0230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialleistungsträger Potsdam übernimmt die Kosten für Frühförderung gem. Frühförderverordnung in Form der Eingliederungshilfe. Das sind Einsätze von zum Beispiel Heilpädagogen im Umfeld von Kindern mit Beeinträchtigungen, um deren Defizite im Kleinkind- oder Vorschulalter bestmöglich zu kompensieren. In Potsdam müssen bei Verhinderung die Einsätze mindestens 72 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten verfällt laut Vorgabe des Sozialhilfeträgers die jeweilige Fördereinheit ersatzlos. Vor dieser Regelung war eine Absage 24 Stunden vorher möglich.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Warum wurde für diese Personengruppe von Kindern mit Beeinträchtigungen der Absagezeitraum auf 72 Stunden erhöht?
 

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