Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0247
Grunddaten
- Betreff:
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Umgang mit einem Zaun und andere Rechtsdurchsetzungsdefizite am Groß Glienicker Seeufer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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19.03.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend seiner Zusage in der Sachstandsdarstellung zur Drucksache 17/OBR/0079 vom 20.02.2018 die Ergebnisse seiner Zustandsermittlung zu angezeigten Verstößen gegen die LSG Verordnung, das Ergebnis seiner Zustandsermittlung und das geplante weitere Vorgehen möglichst bis zum Mai 2019 darzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Am Groß Glienicker See liegen viele Verstöße gegen geltendes Recht vor. Eine entsprechende Rechtsaufsichtsbeschwerde liegt vor. Während das Rechtsamt mitteilt, dass ein Zaun im LSG Gebiet unterhalb der Seepromenade 39/39a genehmigt sei, teilt die untere Bauaufsicht in seiner Stellungnahme im Rahmen einer Sonderaufsichtsbeschwerdemit, dass dies nicht der Fall ist, nie ein Antrag für die Genehmigung eines Zauns gestellt wurde.
Es ist zu befürchten, dass bei länger anhaltenden stillschweigender Duldung von Rechtsverstößen, zu einem späteren Zeitpunkt schwer zu begegnen sein wird, wie am jüngst am Eichengrund erleben kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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542,9 kB
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