Antrag - 19/SVV/0244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt bei dem Verkauf der Immobilie Wichgrafstraße 11 in Babelsberg das Vorkaufsrecht ausüben kann, um dadurch der Hausgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, das Haus zu erwerben, um langfristig bezahlbare Wohnungen zu sichern.

Der Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 13.März 2019 über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
 

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Erläuterung

Begründung:

Bei der Immobilie Wichgrafstraße 11 handelt es sich um ein großes teilsaniertes Mietshaus im Erhaltungsgebiet Babelsberg Nord, das von 38 Menschen in einer gewachsenen Hausgemeinschaft bewohnt wird.

Durch die geplante Veräerung der Immobilie weit über dem ermittelten Verkehrswert kann die Hausgemeinschaft ihr mit dem Mietshäusersyndikat ausgearbeitetes Konzept zum Erwerb des Hauses und zur langfristigen Garantie bezahlbarer Mieten nicht umsetzen.

Es muss ein Interesse auch der Stadt Potsdam an einer ausgewogenen sozialen Durchmischung des wachsenden Stadtteils Babelsberg geben, in dem Wohnen für jeden Geldbeutel möglich ist. Mit dem Erwerb von als Anlageobjekten zum Verkauf stehenden Mietwohnobjekten durch bisherige Mieterinnen und Mieter kann das erreicht werden, gegebenenfalls auch mit der Unterstützung durch die Stadt Potsdam.
 

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