Antrag - 18/SVV/0620
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Sozialwohnungen nach Baulandrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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10.09.2018
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30.01.2019
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03.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.10.2018
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12.03.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. Der unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte Mindestanteil von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.
Der Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 berichtet werden.
Erläuterung
Begründung:
Laut aktuellem Wohnungsmarktbericht liegt die Versorgungsquote für Inhaber gültiger Wohnberechtigungsscheine bei ca. 20 Prozent. 1.783 Wohnberechtigungsscheine waren zum 1.1.2017 offen geblieben. Die Anstrengungen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums müssen daher verstärkt und die bereitstehenden Mittel der Wohnungsbauförderung abgerufen werden.