Antrag - 18/SVV/0620

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. Der unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte Mindestanteil von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.


Der Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 berichtet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut aktuellem Wohnungsmarktbericht liegt die Versorgungsquote für Inhaber gültiger Wohnberechtigungsscheine bei ca. 20 Prozent. 1.783 Wohnberechtigungsscheine waren zum 1.1.2017 offen geblieben. Die Anstrengungen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums müssen daher verstärkt und die bereitstehenden Mittel der Wohnungsbauförderung abgerufen werden.

 

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