Antrag - 19/SVV/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbebrache im Kirchsteigfeld entwickeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, Die LINKE, CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.01.2019
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06.03.2019
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03.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.02.2019
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12.03.2019
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26.03.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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21.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.02.2019
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13.03.2019
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27.03.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ inhaltlich mit dem Ziel zu überarbeiten, dass südlich des Hirtengrabens auf den Baufeldern entlang der Ricarda-Huch-Straße mehrgeschossiger Wohnungsbau und soziale Infrastruktur errichtet werden kann.
In jedem Fall soll gesichert werden, dass auf den Baufeldern entlang der Autobahn 115 die bisher geplante Bruttogeschossfläche für die Ansiedlung von Gewerbe im vollen Umfang realisiert wird.
Dazu soll geprüft werden, welche planungsrechtlichen Vorgaben getroffen werden müssen, um sicherzustellen, dass vor der Erteilung von Baugenehmigungen die zusätzliche Verkehrserschließung realisiert ist.
Eine Realisierung der Wohnbaurechte ohne vorherige oder gleichzeitige Realisierung der Gewerbebaurechte soll dabei nicht möglich sein.
Für die Wohnbauflächen sind Vorgaben für die Sicherung von Mietpreis-und Belegungsbindungen festzusetzen.
Erläuterung
Begründung:
Seit mehr als zwanzig Jahren liegt die Gewerbefläche zwischen Kirchsteigfeld und der Autobahn 115 im Wesentlichen brach. Die Aktivierung dieser Gewerbepotentiale scheiterte bisher aus unterschiedlichen Gründen. Dabei gab es auch Bestrebungen, durch Erweiterung der planungsrechtlichen Möglichkeiten die vorhandenen Potentiale nutzbar zu machen. Zwingende Voraussetzung ist, dass das Gebiet durch eine weitere Straßenverbindung in Richtung Autobahnauffahrt erschlossen wird, um den zusätzlichen Verkehr nicht durch das Wohngebiet führen zu müssen. Dabei sind die bisher als Grünflächen ausgewiesenen Flächen als solche zu erhalten.
Um die Möglichkeit für eine baldige Realisierung zu schaffen, soll die planungsrechtliche Grundlage so angepasst werden, dass die Erschließung beispielsweise auch für Büroflächen realisiert werden kann. Mit den im Antrag formulierten Prämissen soll gesichert werden, dass die bisher mögliche Geschossfläche für Gewerbe nicht verringert und tatsächlich auch umgesetzt wird und zugleich Wohnungsbaupotentiale und soziale Infrastruktur auf einer dafür geeigneten Fläche geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,1 kB
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