Beschlussvorlage - 19/SVV/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Obelisk“ gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB (Anlage 2)
 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u.a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.

In dem Sanierungsgebiet sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht und die städtebaulichen Missstände beseitigt. Die Einzelheiten können dem Bericht zur Aufhebung des Sanierungsgebiets, der als Anlage 3 beigefügt ist, entnommen werden.

Nach dem BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, die Sanierungssatzung durch Beschluss aufzuheben.


 

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Anlagen

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