Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss r Bildung und Sport sowie der Ausschuss für Finanzen nehmen zur Kenntnis:

 

Ergebnis der Prüfung, ab wann und wie für den Stadtsportbund (SSB) eine zusätzliche Stelle geschaffen werden kann.

 

  1.                Ausgangslage und Notwendigkeit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle / Bedarfsermittlung

 

Der Stadtsportbund Potsdam e.V. (SSB) ist Dienstleister und Interessenvertreter für alle Belange der Potsdamer Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine zuständig und hat trotz deutlichem Anstieg der Mitgliederzahlen nur 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Der SSB arbeitet damit seit Jahren an seinen Kapazitätsgrenzen und ist zunehmend nur unzureichend in der Lage, die Vereine bei bürokratischen / administrativen Aufwänden zu unterstützen bzw. zu entlasten.

 

Um die bisherigen Strukturen (Ehrenamt) der Vereine nicht zu gefährden, wird die bürokratische / administrative Unterstützung jedoch in den kommenden Jahren ein zentrales Thema sein.

 

Über dies hinaus soll die zusätzliche Personalstelle das Ehrenamt Potsdamer Sportvereine u.a. durch

 

-          Unterstützung / Beratung bei Antragsstellungen/Abrechnungen von Fördermitteln inklusive Ausschreibungen und Vergabeprotokollen sowie Information über verschiedene Fördermöglichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Projekten im Bereich der Schwerpunktförderung (zielgruppenorientierte Förderung)

-          Koordination und Betreuung des „Netzwerk Inklusiver Sport“ auf Beschluss der SVV,
DS 18/SVV/0351

-          Beratung zum Thema Datenschutz-Grundverordnung

-          Schaffung eines Netzwerkes „Potsdamer Sportvereine“ (Bündelung von Ressourcen, Austausch, Beratung, Weiterbildung)

 

entlasten.

 

Weiterhin soll die Personalstelle verantwortlich sein für:

-          Sportartenübergreifende Angebote für Kinder ab 2 Jahren

-          Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Veranstaltungsorganisation

 

  1. Mitgliederentwicklung

 

Mit Blick auf die Mitgliederzahlen in Potsdamer Sportvereinen, ist seit 2005 eine durchgängige Zunahme in allen Altersbereichen zu verzeichnen.

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Anzahl der Sportvereine

136

140

141

146

144

148

153

158

158

160

161

161

162

164

Anzahl der Mitglieder

19.923

20.612

21.597

22.561

23.060

24.312

25.513

26.666

27.703

28.210

27.940

29.359

30.603

31.960

 

Steigende Mitgliederzahlen fordern von jedem Verein eine Erhöhung des Organisationsgrades. Damit im Zusammenhang stehend wachsen die Anforderungen an den SSB. Und auch im Hinblick auf die steigende Anzahl an Vereinen nimmt die Belastung stetig zu.

 

 

  1. zeitliche und rechtliche Umsetzung

 

Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel für die Sicherstellung der Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle beim Stadtsportbund könnten für den Doppelhaushalt 2020/2021 geplant werden. Sofern diese Kostenposition durch Haushaltsbeschluss Rechtskraft erlangt, könnten die Mittel dem SSB ab 2020 durch 233 zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Förderung sollte langfristig angelegt werden, um eine entsprechende nachhaltige Sicherheit auszustrahlen.

 

Die Weiterleitung der finanziellen Mittel würde auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheids erfolgen, wobei der SSB gemäß Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der LHP 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel finanzieren sollte. Gemäß Abstimmung mit dem SSB wäre dies für ihn aus Mitgliedsbeiträgen der Vereine leistbar.

 

  1. Fazit

 

Aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Landeshauptstadt, dem sich abzeichnenden Mitgliederzuwachs sowie den sich wandelnden Anforderungen an Sportvereine, wird die aktive Unterstützung mittels Fördermittel für eine zusätzliche Personalstelle aus Sicht der Sportverwaltung als angemessen angesehen.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Ausgehend von den geplanten Stelleninhalten ist angedacht, die zusätzliche Personalstelle in der Entgeltgruppe 9a, Stufe 1 einzugruppieren. Aufgrund der Eingruppierung belaufen sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Arbeitgeber brutto) p.a. auf 41.605,68 EUR.

Gemäß Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der LHP ist ein Eigenanteil, den der SSB trägt, von 10 v.H. vorgesehen.

Somit ergibt sich für die LHP ein finanzieller Aufwand p.a. von 37.445,12 EUR vorbehaltlich zukünftiger Tarifsteigerungen.

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Anlagen

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