Beschlussvorlage - 18/SVV/0989

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße wird gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (siehe Anlagen 4, 5 und 6).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) entschieden (siehe Anlage 7).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 8 und 9).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14)  zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und die Flächennutzungsplan-Änderung zu beschließen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Grünfläche angenommen.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €     Finanzierung aus Produktkonto

Pflegekosten Spielplatzfläche pro Jahr ca. 3060   5510000 / 5221900

Pflegekosten öffentl. Grünfläche pro Jahr ca.17987,50  5510000 / 5221100

 

 

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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