Anfrage - 03/SVV/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckbindung SVB-Kredite
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kruczek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.03.2003
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Beschlussvorschlag
Erst
Ende 2002 hatte die SVV einen Beschluss zum Erbbaurecht für das
Karl-Liebknecht-Stadion gefasst. Danach darf der Verein dieses Erbbaurecht mit
Grundschulden bis max. 1 Mio. Euro belasten. Jetzt soll die Belastung des
Erbbaurechtes von 1 auf 2 Mio. Euro erhöht werden. Dabei gilt lt. SV-Beschluss,
dass die „durch dringliche Belastung gesicherten Kredite ausnahmslos für das
Erbbaugrundstück und die aufstehenden Baulichkeiten verwendet werden“.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
In welchem Umfang betreffen diese 2 Mio. Euro nachweislich
Stadioninvestitionen zur Erfüllung von Auflagen des Deutschen Fußballbundes?
Antwort:
Von den im
Erbbaupachtvertrag genannten Investitionen sind folgende im Zusammenhang mit
Auflagen des DFB zu sehen:
Installierung feuerfeste
Fangnetze
25
T€
Sportplätze
50 T€
Einfriedung
50 T€
Tribünengebäude
300 T€
Die Sanierung und Umbau der
Baracke für 75 T€ und die Erneuerung des Farbanstrichs aller Gebäude für 100 T € dient der notwendigen Erhaltung
der Bausubstanz des Stadions.
Von den in der Vorlage
„Belastung des Erbbaurechts am Grundstück Karl-Liebknecht-Stadion“,
DS 03/SVV/0163, entstandenen Maßnahmen, können DFB-Anforderungen
zugeordnet werden:
Erneuerung und
Einfriedungsmaßnahmen im Nordbereich
55 T€
Teilweise Erneuerung der
Dachkonstruktion/Neueindeckung
220 T€
Stadiongebäude
einschließlich Tribünendach
Sanierung
Stehtraversen
60
T€
Erneuerung Rasenplatz
einschließlich Einbau von Dränagen
180 T€
Rekonstruktion des
Kameraturms einschließlich Dachaufbauten
100 T€
Stadiongebäude