Beschlussvorlage - 19/SVV/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH beauftragt, die Gründung bzw. den Erwerb einer Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH für die Stadtteilarbeit gemäß beiliegendem Gesellschaftsvertrag umzusetzen.
     
  2. Bei zukünftigen bzw. erneut zu vergebenden Aufgaben, die durch die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt werden, verhält sich die Gesellschaft gegenüber anderen Trägern in den aufgeführten Gesellschaftszwecken subsidiär.

 

  1. Der Oberbürgermeister informiert die Stadtverordnetenversammlung über die Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch die Gesellschaft.

 


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vorhabensbeschluss zur Gründung bzw. Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH“ (DS-Nr. 18/SVV/0634) umgesetzt, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 5.12.2018 gefasst wurde. Der Vorhabensbeschluss nimmt Bezug auf Maßnahme 4.1.5 im „Gesamtkonzept für die Stadtteilarbeit ab 2018“ (DS-Nr. 18/SVV/0648), nach der das „kommunale Wohnungsunternehmen […] in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam mit der Neuorganisation bereits vorhandener Aktivitäten in der Stadtteilarbeit und der der Weiterentwicklung des Aufgabenfeldes beauftragt“ wird.

 

1. Sachverhalt

 

Die ProPotsdam GmbH plant die Gründung bzw. den Erwerb einer (steuerbegünstigten) gemeinnützigen GmbH für die Stadtteilarbeit in Form einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft (Vgl. DS-Nr. 18/SVV/0634). Der satzungsgemäße Gegenstand ist Anlage 1 „Gesellschaftsvertrag der Soziale Stadt ProPotsdam gemeinnützige GmbH“ zu entnehmen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Die geplante Gesellschaft soll sich unabhängig vom eigentlichen Umfang des satzungsgemäßen Gesellschaftsgegenstandes zunächst auf die bisherigen Aktivitäten des Vereins Soziale Stadt Potsdam e.V. beschränken. Bei zukünftigen bzw. erneut zu vergebenden Aufgaben, die durch die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt werden, verhält sie sich gegenüber anderen Trägern in den aufgeführten Gesellschaftszwecken subsidiär. Die Gesellschaft hat weiterhin den Auftrag, ihre Kompetenzen und Ressourcen zur Kooperation mit zivilgesellschaftlichen, ehrenamtlich getragenen Nachbarschaftsinitiativen anzubieten.

 

Zur Abgrenzung der Tätigkeitsfelder haben sich die ProPotsdam GmbH und die Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS) basierend auf den bestehenden Profilen der Standorte des Vereins Soziale Stadt Potsdam e.V. abgestimmt.

 

Damit werden die Beratungsergebnisse zum Vorhabenbeschluss 18/SVV/0634 aufgegriffen.

 

2. Wirtschaftlichkeit

 

Die mittelfristige Wirtschaftsplanung der geplanten gemeinnützigen GmbH weist ausgeglichene Jahresergebnisse aus. Die Gesellschaft soll sich zu ca. 50 Prozent aus Geldern der ProPotsdam GmbH finanzieren (dies entspricht in etwa den bisherigen Leistungen der ProPotsdam GmbH für den Soziale Stadt Potsdam e.V.). Zusätzlich sind die bisherigen Zuwendungen der Landeshauptstadt Potsdam an den Soziale Stadt Potsdam e.V. aus der Grundfinanzierung der Nachbarschafts- und Begegnungshäuser als Planansatz enthalten. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanung sowie erfolgreicher Zuwendungsanträge. Weitere Umsatzerlöse sind von dritten Fördermittelgebern vorgesehen (s. Anlage 2).

 

Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung bzw. dem Erwerb der Gesellschaft und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres die Wirtschaftsplanung wird mit feststehendem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunktr das Gründungs- bzw. Erwerbsjahr als Rumpfgeschäftsjahr entsprechend angepasst.

 

Das Stammkapital soll 100.000,- betragen und von der Alleingesellschafterin ProPotsdam GmbH erbracht werden.

 

3. Öffentliches Interesse

 

Die Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH wird mit dem Zweck gebildet, die sozialen Lebensverhältnisse in Quartieren und Nachbarschaften der Landeshauptstadt Potsdam zu verbessern. Die Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH kann zu diesem Zweck die Volks- und Berufsbildung sowie Maßnahmen der sozialen Jugend- und Altenhilfe bzw. des Sportsrdern und Beratungsangebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge in der Landeshautstadt Potsdam durchführen.

 

Die sozialen Lebensverhältnisse vor Ort sollen darüber hinaus verbessert werden, indem die Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH die Integration politisch, rassisch oder religiös Verfolgter, Flüchtlinge, Vertriebener, Aussiedler, Spätaussiedler und Behinderter als Anwohner unterstützt und das bürgerliche Engagement der Anwohner zum Erhalt und zur Verbesserung der sozialen Lebensverhältnisse in ihrem Wohnquartierrdert. Die Gesellschaft hat auch die Aufgabe, Kunst und Kultur zu fördern.

 

Die Verwirklichung dieser Zwecke folgt § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und trägt insbesondere dazu bei, in der Landeshauptstadt Potsdam das kulturelle Leben zu fördern und den Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen.

 

4. Gesellschaftsrechtliche Aspekte

 

Der Gesellschaftsgegenstand der geplanten gemeinnützigen GmbH bewegt sich innerhalb des Gesellschaftszwecks der Muttergesellschaft ProPotsdam GmbH. Damit bedarf es keiner Anpassung des Gesellschaftsgegenstandes der ProPotsdam GmbH sowie keiner Anzeigepflicht nach § 100 Abs. 1 BbgKVerf.

 

Der entworfene Gesellschaftsvertrag der geplanten Tochtergesellschaft orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam und berücksichtigt die Vorgaben gemäß Abgabenordnung (AO). Der vorliegende Entwurf zum Gesellschaftsvertrag ist mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt. Somit sind gesellschaftsvertraglich die kommunalrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben gesichert.

 

Der Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf die Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH wird insbesondere über den Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH und die Zustimmungspflichten der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH zu Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaft gesichert. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines fachlich beratenden Beirats.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag bzw. die Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen. § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam regelt darüber hinaus, dass die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar und mittelbar mehr als ein Viertel der Anteilelt, entscheidet.

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH hat in seiner Sitzung am 31.5.2018 in Vorgriff auf die maßgebliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die beabsichtigte Gründung bzw. den Erwerb der Gesellschaft bereits eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der ProPotsdam GmbH unter der Maßgabe gegeben, dass sich die Aktivitäten der geplanten Tochtergesellschaft zunächst ausschließlich auf die bisherigen Aktivitäten des Vereins Soziale Stadt Potsdam e.V. zu beschränken haben. Die Gesellschafterversammlung der ProPotsdam GmbH hat in ihrer Sitzung am 9.7.2018 vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

5. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für den Erwerb des Tochterunternehmens der ProPotsdam GmbH sind die Regelungen des GmbHG, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Erwerbs- bzw. Gründungskosten.

 

Die Stammeinlage sowie die Erwerbs- bzw. Gründungskosten werden von der Alleingesellschafterin ProPotsdam GmbH erbracht bzw. getragen.

 

Wie im Wirtschaftsplan (Anlage 2) erläutert, stehen die dort geplanten Mittel der Landeshauptstadt Potsdam r die Grundfinanzierung der Nachbarschaftshäuser in Höhe von ca. 219 T€ in 2019 unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Diese Mittel entsprechen in der Höhe den bisherigen jährlichen Zuwendungen an den Verein Soziale Stadt Potsdam e. V. Es sind nicht-pflichtige Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam und stehen unter dem Vorbehalt eines jeweils positiven Zuwendungsverfahrens. Dementsprechend gelten auch die angegebenen Aufwendungen der gGmbH in diesen Positionen vorbehaltlich der jeweiligen positiven Zuwendung.
 

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Anlagen

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