Beschlussvorlage - 19/SVV/0301
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 163 "Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn" und Flächennutzungsplan-Änderung "Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn" (24/19), Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.04.2019
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08.05.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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02.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan Nr. 163 “Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend zu ändern.
Die Flächennutzungsplan-Änderung „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ (24/19) erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (gemäß Anlagen 2 und 4).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Stadtteil Waldstadt I im Bereich der ehemaligen Kulturbodendeponie einen Bebauungsplan Nr. 163 "Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im zugehörigen Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 255.000 € belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400 bereitgestellt werden. Der Aufwand wird voraussichtlich in den Jahren 2020 bis 2023 anfallen.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2023 zu rechnen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Planung sich überwiegend auf Grundstücksflächen Dritter erstreckt, und dass mit der Planung auch ein Ankauf von Grundstücken herbeigeführt werden soll. Hieran besteht ein maßgebliches städtisches Interesse.
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147 kB
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2
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(wie Dokument)
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84,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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265,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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786 kB
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