Beschlussvorlage - 03/SVV/0091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung zur Aufhebung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Klinikum „Ernst von Bergmann" der Landeshauptstadt Potsdam.

 

s. Anlage

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Erläuterung

Die Gründung des Eigenbetriebes Klinikum „Ernst von Bergmann" erfolgte mit dem Beschluss über die Eigenbetriebssatzung des Klinikums in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.1993 (Drucksache Nr.1574 a).

 

Das Klinikum erhielt seine erste Betriebssatzung am 01.01.1994.

 

Eine neue Fassung beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach Anpassung an die Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl II S. 314) sowie unter Berücksichtigung der §§ 5 und 103 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10 1993 (GVBl. I S. 398) und des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg vom 11.05.1994 (GVBl. I s. 106) am 31.01.1996 (Drucksache Nr. 96/007/1).

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung des Klinikums „Ernst von Bergmann" der Landeshauptstadt Potsdam wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.03.1996 (Drucksache Nr. 96/0153), die Zweite am 02.04.1997 (Drucksache Nr. 97/0256) beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 05.12.2001 (Drucksache Nr. 01/SVV/0828) entschied die Stadtverordne-tenversammlung über die Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann in eine 100%ig städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 

Die Umwandlung erfolgte im Wege der Aufspaltung gemäß § 123 ff UmwG.

 

Rechtlich wirksam wurde die Umwandlung mit Eintragung in das Handelsregister am 01.10.02.

 

Die Eigenbetriebssatzung ist damit zu dem der Eintragung nachfolgenden Tag aufzuheben.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Aufhebung der Eigenbetriebssatzung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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