Beschlussvorlage - 03/SVV/0093

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2000 wird gemäß § 27 EigV festgestellt. 

 

2. Dem Werkleiter des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam, Herrn Wenzel, wird für das Wirtschaftsjahr 2000 Entlastung erteilt.             

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordne-tenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

Mit Schreiben des Ministerium des Innern vom 22 Februar 2001 wurde der Eigenbetrieb Tierheim Potsdam „auf Grund des weiterhin geringen Umfanges und seiner geringen wirtschaftlichen Bedeutung nach § 7 der Jahresabschlussprüfungsverordnung vom 13.08.1996 (GVBl II S. 680) i.V.m. § 28 der Eigenbetriebsverordnung vom 27.03.1995 (GVBl II S. 314) für das Wirtschaftsjahr 2000 von der Jahresabschlussprüfung befreit“.

 

Die Befreiung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam erfolgte „unter der Maßgabe, dass statt der Jahresabschlussprüfung eine örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach

§ 113 Abs. 2 Nr. 4 GO erfolgt. Im Rahmen der örtlichen Prüfung ist u.a. darauf einzugehen, ob die im Jahre 1999 festgestellten Mängel vollständig beseitigt wurden“.

 

Die Prüfung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2000 wurde vom Rechnungs-prüfungsamt im Februar 2002 durchgeführt und mit Datum vom 31.Juli 2002 der Prüfvermerk 15/01 erstellt.

Der Prüfvermerk weist keine erheblichen Fehler oder Mängel in der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam aus. Über die „Beanstandungen der Vorjahre hinsichtlich der Buchführung“ stellt er fest, dass diesen „im Berichtsjahr Rechnung getragen“ wurde.

 

 

 

 

           

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zur Vermeidung eines Fehlbetrages zum 31.12.2000 wurde bereits im laufenden Geschäftsjahr 2000

 

·       die im Wirtschaftsjahr 1998 gebildete Rücklage des Eigenbetriebes i.H.v. 20.167 DM sowie

·       der mit dem Jahresabschluss 1999 am 09.05.2001 durch die Stadtverordnetenversamm-lung beschlossene und am 22.11.2000 auf dem Wege einer überplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202 an den Eigenbetrieb gezahlte „Zuschuss i.H.v. 2.493,89 DM zum Ausgleich künftiger Verluste“ (vgl. StVV 01/0279 vom 09.05.2001)

 

verwendet.

 

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich somit keine finanziellen Auswirkungen. 

 

 

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