Beschlussvorlage - 03/SVV/0093
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2000 des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2003
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02.04.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.03.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2000 wird gemäß §
27 EigV festgestellt.
2. Dem
Werkleiter des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam, Herrn Wenzel, wird für das
Wirtschaftsjahr 2000 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 7
Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die
Stadtverordne-tenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der
Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der
Werkleitung.
Mit
Schreiben des Ministerium des Innern vom 22 Februar 2001 wurde der Eigenbetrieb
Tierheim Potsdam „auf Grund des weiterhin geringen Umfanges und seiner geringen
wirtschaftlichen Bedeutung nach § 7 der Jahresabschlussprüfungsverordnung vom
13.08.1996 (GVBl II S. 680) i.V.m. § 28 der Eigenbetriebsverordnung vom
27.03.1995 (GVBl II S. 314) für das Wirtschaftsjahr 2000 von der
Jahresabschlussprüfung befreit“.
Die
Befreiung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam erfolgte „unter der Maßgabe, dass
statt der Jahresabschlussprüfung eine örtliche Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt nach
§ 113
Abs. 2 Nr. 4 GO erfolgt. Im Rahmen der örtlichen Prüfung ist u.a. darauf einzugehen,
ob die im Jahre 1999 festgestellten Mängel vollständig beseitigt wurden“.
Die
Prüfung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2000 wurde vom
Rechnungs-prüfungsamt im Februar 2002 durchgeführt und mit Datum vom 31.Juli
2002 der Prüfvermerk 15/01 erstellt.
Der
Prüfvermerk weist keine erheblichen Fehler oder Mängel in der
Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam aus. Über die
„Beanstandungen der Vorjahre hinsichtlich der Buchführung“ stellt er fest, dass
diesen „im Berichtsjahr Rechnung getragen“ wurde.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zur
Vermeidung eines Fehlbetrages zum 31.12.2000 wurde bereits im laufenden
Geschäftsjahr 2000
·
die im
Wirtschaftsjahr 1998 gebildete Rücklage des Eigenbetriebes i.H.v. 20.167 DM
sowie
·
der
mit dem Jahresabschluss 1999 am 09.05.2001 durch die
Stadtverordnetenversamm-lung beschlossene und am 22.11.2000 auf dem Wege einer
überplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202 an den Eigenbetrieb
gezahlte „Zuschuss i.H.v. 2.493,89 DM zum Ausgleich künftiger Verluste“ (vgl.
StVV 01/0279 vom 09.05.2001)
verwendet.
Für die
Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich somit keine finanziellen Auswirkungen.