Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0343
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerhaushalt in der Landeshauptstadt Potsdam - Grundlagen für dezentrale Bürger-Budgets
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das grundlegende Beteiligungskonzept zur Realisierung dezentraler Bürger-Budgets als Basis für die weitere Diskussion.
Die zentralen Inhalte lauten:
- Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin aktiv und umfangreich an der Gestaltung ihres Haushalts. Dazu gehören sowohl die Durchführung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts, als auch zukünftig die Bereitstellung gesonderter dezentraler Bürger-Budgets. Die Verfahren sollen sich am Haushaltsaufstellungsprozess orientieren und abwechselnd stattfinden.
- Die Bürger-Budgets werden jeweils in den sechs Sozialräumen der LHP vergeben, dabei kann eine weitere räumliche Differenzierung (Stadt- / Ortsteile) vorgenommen werden.
- Bürger-Budgets bieten der Bewohnerschaft finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung von Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, Nachbarschaften stärken oder das Wohnumfeld verschönern.
- Erstmalig sollen insgesamt 120.000 Euro zur Durchführung von bis zu sechs Bürger-Budgets für ein Jahr zur Verfügung stehen. Pro Bürger-Budget sind demnach maximal 20.000 Euro vorgesehen. Davon sind 18.000 Euro zur Realisierung der Bürger-Vorschläge und bis zu 2.000 EUR für die Prozessorganisation und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
- Freie Träger sind dazu aufgerufen, mit der LHP bei der Durchführung von Bürger-Budgets zusammenzuwirken. Sie werden Ansprechpartner bei der Einreichung von Vorschlägen sein. Daneben sichern sie die direkte Abstimmung über die Vorschläge durch die Einwohnerinnen und Einwohner oder die Entscheidung durch eine öffentlich tagende Bürgerjury.
- Vorschläge, die durch das Bürger-Budget finanziert werden, sollen innerhalb eines Jahres realisiert und über die Umsetzung Bericht erstattet werden.
Im Ergebnis der jetzt begonnenen Diskussion wird angestrebt, das umsetzungsreife und praktisch ausgestaltete Beteiligungskonzept im IV. Quartal 2019 als gemeinsamen Antrag der Mitglieder der Lenkungsgruppe des Bürgerhaushalts der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Mitteilungsvorlage selbst entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Perspektivisch werden für die Durchführung dezentraler Bürger-Budgets zusätzliche Aufwendungen in Höhe von jeweils mindestens 120.000 Euro für die Jahre 2020 und 2022 erwartet. Die tatsächlichen, zur Durchführung der Bürger-Budgets notwendigen Aufwendungen, sind im Rahmen der weiteren Konzept-Erarbeitung zu beziffern, die für das IV. Quartal 2019 vorgesehen ist.
Zur Umsetzung des Konzepts ist eine beschlossene Haushaltssatzung notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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