Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Der o. g. Beschluss beinhaltet 2 Prüfaufträge, die die bestehende Fährverbindung zwischen Kiewitt und Hermannswerder betreffen:

1. Ersatz der Seilfähre durch eine Brücke für Fuß- u. Radverkehr

2. Ersatz der Seilfähre durch ein solar betriebenes Fahrgastschiff.

Potenzielle Fördermöglichkeiten für beide Varianten sollen geprüft werden.

 

Die vorliegende Untersuchung (Anlage) wurde verwaltungsBGK/0077intern durchgeführt. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb in Potsdam (ViP) als Betreiber der Fähre. Beim ViP wurden bereits 2017 interne Betrachtungen angestellt, die mit der vorliegenden Untersuchung noch weiter qualifiziert wurden.

 

Nach einem ersten groben Variantenvergleichtte sowohl der Bau einer Brücke als auch der Einsatz eines frei fahrenden Solarschiffes Vorteile gegenüber dem Fortbestand der Seilfähre. Diese liegen vor allem in:

  • der Zuverlässigkeit (keine bzw. kaum Havarien bei Brücke oder Schiff)
  • der zeitlichen Nutzbarkeit der Verbindung, die bei einer Brücke quasi uneingeschränkt ist.

Wesentliche Nachteile sind:

  • die höheren Investitionskosten (z.B. Brücke ca. 7 Mio €r Planung und Bau, siehe dazu auch Hinweise unter Punkt „finanzielle Auswirkungen“),
  • der Eingriff durch eine Brücke in das Landschaftsbild (Schnittpunkt vieler Sichtachsen) und die denkmalgeschützte Gesamtanlage Schillerplatz
  • die hohen Betriebskosten bei einem frei fahrenden Solarschiff (Besatzung mit 2 Personen und längere Betriebszeiten).

 

Um eine abschließende Entscheidung treffen zu können, sollte als nächster Schritt ein Vergleich der Varianten auf Basis einer qualifizierten Kosten-Nutzen-Analyse mit Aufkommensermittlungen u.a. durch Berücksichtigung von Verkehrsverlagerungseffekten und detaillierten Kostenermittlungen (Investition, Personal, Unterhalt, Einnahmen) erfolgen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Wird im weiteren Untersuchungsverfahren der Bau einer Brücke als Vorzugsvariante herausgearbeitet, muss darauf hingewiesen werden, dass für Planung und Bau einer Brücke in der Potsdamer Stadtverwaltung keine ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten vorhanden sind. Die vorhandenen Kapazitäten sind durch andere Brückenbaumaßnahmen (Neubau, Ersatzneubau und Sanierung) bereits gebunden. D.h., dass der Bau einer Brücke nach Hermannswerder nur sehr langfristig geplant werden kann oder kurz- bzw. mittelfristig entsprechende Kapazitäten geschaffen werden müssten.

Die Realisierungskosten für diese Brücke sind förderfähig.

 

Die Fähre würde durch den ViP zu finanzieren sein, eine Fördermöglichkeit besteht dafür nicht. Da die ViP GmbH eine zuschussabhängige Tochtergesellschaft der Stadtwerke ist, wäre dies allerdings mit Investitionszuschüssen und mit Auswirkungen auf die Höhe des laufenden Zuschusses der Landeshauptstadt Potsdam verbunden.

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Anlagen

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