Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Im Rahmen der Verstetigung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt Am Schlaatz (vgl. Verstetigungskonzept 2014 2017; 14/SVV/0247) wurden aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Stadtteil bereits die Handlungsbedarfe für die Fortführung der Förderung erkennbar, geprüft (16/SVV/0262, 16/SVV/0569) und unter Einbeziehung der Akteure sowie der Bewohner des Stadtteils konzeptionell fortgeschrieben.

 

Es fanden mehrfach Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber statt. Die Absicht die Förderung fortzuführen wurde dargelegt. Das Land Brandenburg steht dem Ansinnen nach Fortführung der Förderung aufgeschlossen gegenüber. Wie bisher auch erfolgt die Förderung im Programm Soziale Stadt auf Basis eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK). Hierin werden die Entwicklungsziele dargelegt sowie konkrete Maßnahmen benannt, quantifiziert und zeitlich eingeordnet. Ein Entwurf hierzu liegt vor und wird nach Abstimmung im Stadtteil der SVV vorgelegt.

 

Zur bedarfsgerechten Konkretisierung der im Entwurf enthaltenen Ziele und Maßnahmen wurden im Mai und Okt. 2018 Akteurskonferenzen durchgeführt. Hierzu wurden u.a. die im Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt vertretenen Fraktionen eingeladen, die Dokumentation zur Verfügung gestellt und in den Sitzungen präsentiert.

Ergebnis sind u.a. ein, mit ca. 60 Akteuren kooperativ erarbeitetes und in thematische Handlungsfelder gegliedertes Zielbild Schlaatz 2030“ sowie die Gewichtung der gesammelten Maßnahmen. Diese bilden die Grundlage für die derzeit erfolgende Fertigstellung des IEK. Aktuell werden die Maßnahmen konkretisiert und quantifiziert. Im Anschluss können die benötigen Finanzmittel benannt werden.

Ein abgestimmter Entwurfsstand r das IEK ist für Mitte 2019 geplant.

 

Darüber hinaus hat der Arbeitskreis StadtSpuren eine Vereinbarung mit der LHP initiiert, die r die zukünftige Zusammenarbeit der sozialen Wohnungsunternehmen mit der Stadtverwaltung bezüglich der Stadtteilentwicklung am Schlaatz das gemeinsame, integrierte und abgestimmte Planen und Handeln vorsieht. Dazu gehört ebenso die öffentlich angekündigte komplexe Sanierung des kommunalen Woh-nungsbestandes im Stadtteil in den nächsten Jahren in Millionenhöhe.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Aus der vorstehenden Information ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

Diese entstehen dann, wenn Städtebaufördermittel mit den entsprechenden städtischen Mitteln, dem kommunalen Mitleistungsanteil, komplementiert werdenssen. Der Haushaltsbeschluss umfasst die Jahre 2019 2022; hier sind stetig geringer werdende Mittel für den Schlaatz vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung sollte eine entsprechende Mittelausstattung vorgesehen werden.

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