Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0096

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen möge zur Kenntnis nehmen :

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (Geschäftsbereich 4) getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.10.2002 bis 31.12.2002.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...