Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramme für Ateliers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß Beschluss 18/SVV/0682 „Förderprogramme für Ateliers“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, wie ein Förderprogramm für Ateliers für Künstlerinnen und Künstler unter Beachtung zu erarbeitender Kriterien aufgelegt werden kann.
Beschlossen wurde, dass im April 2019 ein Zwischenbericht vorgelegt wird:
Vor dem Hintergrund der Erstellung eines Atelierprogrammes für Potsdamer Künstlerinnen und Künstler wurden verschiedene Ansätze der Atelierförderungen in deutschen Städten und auf Ebene einiger deutscher Länder recherchiert.
Die Recherchen ergaben, dass in Deutschland im Wesentlichen vier unterschiedliche Arten der Atelierförderungen existieren:
1. Mietzuschüsse vergeben u.a. das Land Brandenburg sowie die Städte München und Hannover.
2. Zuschüsse zum Ausbau von Ateliers und Projekträumen werden u.a. in Hannover, Düsseldorf, Hamburg und Köln gewährt.
3. Die Länder und Kommunen Berlin, Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, München und Stuttgart unterhalten selbst Atelier- oder Künstlerhäuser.
4. In Berlin, Düsseldorf, Köln und Leipzig werden Ateliers durch einen Dienstleister angemietet und den Künstlern zur Verfügung gestellt.
Zu den Rahmenbedingungen:
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien für geförderte Ateliers sind in vielen Städten ähnlich. Berücksichtigt werden überall ausschließlich professionelle Künstlerinnen und Künstler, die den Nachweis über einen festen Wohnsitz in der jeweiligen Stadt führen müssen. In München oder Hannover entscheidet zusätzlich die künstlerische Qualität und langjährige Schaffenszeit der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber. In Düsseldorf sind künstlerische Qualität, der Bezug zu Düsseldorf, eine akademische Ausbildung und die Dringlichkeit als Auswahlkriterien benannt. In Berlin und Hannover wird nach künstlerischer Qualität, beruflicher Dringlichkeit und sozialer Bedürftigkeit entschieden.
Entscheidungsstrukturen
In Düsseldorf erfolgt die Vergabeentscheidung durch das Kulturamt, in anderen Städten wie u. a. in Hamburg entscheidet eine unabhängige, fachkundige Jury, deren Mitglieder berufen oder nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt werden. In Köln und Stuttgart werden Fachjurys vom Kulturamt berufen. In Hannover wird die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler von einer unabhängigen fachkundigen Jury/ Vergabebeirat vorgenommen, die aus Kunstsachverständigen besteht.
Fazit:
Die Vergabe der Fördermittel in Form von Mietzuschüssen an bildende Künstlerinnen und Künstler hat den Vorzug, dass der Weg zum Empfänger kurz und der Verwaltungsaufwand gering ist.
Im Städtevergleich erscheinen Mietzuschüsse, siehe Punkt 1, für Künstlerinnen und Künstler und der Betrieb städtischer Atelierhäuser, Punkt 3, am praktikabelsten. Es muss hinzugefügt werden, dass die Vergleichbarkeit der Zahlen nicht realistisch einzuschätzen ist, da Investitionskosten für städtische Atelierhäuser sowie der Verwaltungsaufwand extern schwer nachvollziehbar sind.
Nach vertiefter Prüfung der deutschlandweiten, zum Teil sehr unterschiedlichen Atelierförderprogramme scheint ein Atelierförderprogramm in Form eines Mietkostenzuschusses (gewährt werden Zuschüsse für die Kosten von angemieteten oder anzumietenden Ateliers) vom Ansatz sehr gut für die Landeshauptstadt Potsdam geeignet.
Diese Variante der Atelierförderung wird vertieft geprüft. Teil der Prüfung wird sein, inwieweit das Atelierförderprogramm geeignet wäre, auch (nicht-gewerbliche) Kulturschaffende und Kreative im geplanten KreativQuartier³ zu unterstützen.
Das Endergebnis der Prüfung liegt im September 2019 vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.
Im Falle einer Umsetzung des Atelierförderprogramms würden im HH 2020/21 für Zuschüsse und ggf. einen personellen Mehraufwand für die Umsetzung des Programms finanzielle Auswirkungen entstehen. Dieser wird mit dem Endergebnis der Prüfung im September 2019 dargestellt.