Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 02.09.1992 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Schiffbauergasse“  gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.

Aufgrund des großen zeitlichen Abstands der bisherigen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren und geänderter Planungsinhalte wurde eine erneute frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Auf der Grundlage eines Bebauungsplanentwurfs aus 2017 wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB beteiligt.

Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Schiffbauergasse“ erfolgte durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der LHP, Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 12. November bis 11. Dezember 2018. (Anlage 1) Der Bebauungsplanentwurf wurde vorab zusammen mit der Fachbereichsleitung und Mitarbeitenden des FBs Kultur und Museum sowie Kuratoriumsmitgliedern des Standorts Schiffbauergasse diskutiert. Aktuell werden die Stellungnahmen, welche insbesondere von den Nutzern/Anliegern des Standorts abgegeben wurden, geprüft und abgewogen. Auf dieser Basis erfolgt die Überarbeitung der Begründung sowie der textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Mit dem Bebauungsplan soll eine satzungskonforme Gebietsentwicklung auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung 2021 langfristig gesichert werden.

 

Im nächsten Schritt ist geplant, zunächst die Planungszieler den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Schiffbauergasse“, welche im Aufstellungsbeschluss von 1992 gefasst worden sind, zu konkretisieren und durch die SVV im Mai 2019 beschließen zu lassen. Damit soll im Vorgriff auf die Festsetzungen des Bebauungsplans eine rechtssichere Grundlage für planungs- und sanierungsrechtliche Beurteilungen von Vorhaben im Gebiet geschaffen und nutzungsstrukturelle Fehlentwicklungen sowie daraus entstehende Konflikte vermieden werden. Insbesondere sollen die Ansiedlung von weiteren konfliktträchtigen Wohnnutzungen und Beherbergungsstätten sowie Ferienwohnungen ausgeschlossen werden.

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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