Beschlussvorlage - 19/SVV/0373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Einwohnerantrag, eingereicht am 6. März 2019, Potsdams direkte Busanbindung in den Norden und nach Berlin erhalten“ ist unzulässig.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Einreicher übergab am 6. März 2019 der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung den Einwohnerantrag Potsdams direkte Busanbindung in den Norden und nach Berlin erhalten“ mit insgesamt 559 Unterschriftslisten.

 

Voraussetzungen der Zulässigkeitsprüfung:

Jeder Einwohner, der in der Landeshauptstadt Potsdam seinen ständigen Wohnsitz und das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist antragsberechtigt. Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden. Es sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu benennen. Das erforderliche Quorum beträgt 3 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner. Innerhalb der letzten 12 Monate darf kein Einwohnerantrag in der selben Angelegenheit gestellt worden sein. Die Unterschriftslisten müssen den vollen Wortlaut des Einwohnerantrages enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen sowie Doppel- und Mehrfachunterschriften sind ungültig.

 

Prüfergebnis:

Der Einwohnerantrag wurde schriftlich und unter Nennung der Vertrauenspersonen eingereicht. Die 559 Unterschriftslisten beinhalten den vollen Wortlaut des Einwohnerantrages. Innerhalb der letzten 12 Monate ist kein Einwohnerantrag in der selben Angelegenheit gestellt worden.

 

Nach Prüfung der 559 Unterschriftslisten wird Folgendes festgestellt:

   5559 Unterschriften insgesamt

 davon sind 4410 Unterschriften gültig (= 2,94 % der Antragsberechtigten)

   1149 Unterschriften ungültig (= 20,67 % der Gesamtunterschriften)

 

Gründe für die Ungültigkeit sind:

  • kein ständiger Wohnsitz in Potsdam
  • Mehrfachunterschriften
  • fehlende Unterschrift
  • Antragsalter nicht erreicht.

 

Am Übergabetag waren 149 933 Einwohner antragsberechtigt. Das erforderliche Quorum von 3 vom Hundert betrug am Übergabetag 4498 gültige Unterschriften.

Mit 4410ltigen Unterschriften wurde das Quorum von 3 % aller Antragsberechtigten nicht erreicht.

 

Der Einwohnerantrag „Potsdams direkte Busanbindung in den Norden und nach Berlin erhalten“ ist unzulässig.


 

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