Beschlussvorlage - 03/SVV/0106
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Frau Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2003
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Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Stadtverordnungsversammlung - 99/0208 -
vom 02. Juni 1999, eine Straße im B-Plan-Gebiet 64 - Garde-Ulanen-Kaserne - in
„Gillis-Grafström-Straße“ zu benennen, wird aufgehoben.
Die Gillis-Grafström-Straße, gelegen zwischen der Jägerallee
und dem Brentanoweg, soll umbenannt werden in „Ulanenweg“.
Erläuterung
Die
Sanierung des Geländes der ehemaligen Garde-Ulanen-Kaserne ist zum großen Teil
im Bereich der jetzigen Gillis-Grafström-Straße abgeschlossen. Hier befinden
sich die ehemalige „Alte Waffen-meisterei“, jetzt Druckerei/ Buchbinderei, sowie das ehemalige
„Pferdelazarett“, jetzt entsteht dort ein „Kunsthaus“.
Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der jetzige
„Brentanoweg“ von 1927 - 1945 der „Ulanenweg“ war. In Anlehnung daran soll die
Straße, die über das Gelände der ehemaligen Garde-Ulanen-Kaserne führt, auch
wieder „Ulanenweg“ heißen. Das bedeutet die Umbenennung der jetzigen
„Gillis-Grafström-Straße“ in „Ulanenweg“.
Der Name „Gillis Grafström“, ehemaliger schwedischer
Eiskunstläufer, soll für eine Straßenbenen-nung in Bornstedt verwendet werden,
ein konkreter Ort sowie ein Zeitpunkt sind jedoch noch nicht bekannt. Bis zur
Neubenennung einer Straße verbleibt der Name „Gillis Grafström“ im Namenspool
des Kulturausschusses.
Die
Umschreibung der amtlichen Dokumente, Personalausweise und Fahrzeugscheine,
wird nach Beschlussfassung lt. „Entscheidungsvorlage für die Sitzung des
Magistrats“ vom 11. September 1991 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt
Potsdam vom 21. Oktober 1991) für die Anwohner und Firmeninhaber
des betroffenen Straßenabschnittes gebührenfrei erfolgen. Anspruch auf Ersatz
von weiteren Kosten, die durch die Umbenennung entstehen, können Anwohner,
Unternehmer und sonstige Geschäftsleute nicht erheben.
Der
Kulturausschuss gab seine Zustimmung zur Namensänderung in seiner Sitzung am
12. Dezember 2002