Antrag - 19/SVV/0382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch den Kommunalen Immobilienservice die Errichtung eines Kunstrasenplatzes (Projekt Lerchensteig) im Potsdamer Norden einschließlich eines Sportfunktionsgebäudes fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

 

Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 1.595.000 EUR werden in 2019 als überplanmäßige Auszahlung bewilligt. Diese werden gedeckt durch die zur Verfügungstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 1.595.000 EUR aus der Investitionsmaßnahme „Sportplatz und Funktionsgebäude Waldstadt Süd“ mit der Investitionsnummer: 21000029.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die eingeplanten Fördermittel aus dem KIP-Programm (770 T€) müssen bis Ende 2019 zur Ausgabe gelangen. Ein Projektabbruch würde zu einem langfristigen Entwicklungsstop im Bereich Sport im Bereich Bornim/Bornstedt hren, da mittel- sowie langfristig keine Potentialflächen für den Sport aufgezeigt werden können. Für die vorgesehenen Nutzer kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt noch in absehbarer Zeit in Aussicht gestellt werden. Die angespannte Situation in der Potsdamer Sportlandschaft wird damit zusätzlich verschärft, da die Plätze im Potsdamer Süden im Moment nicht realisierbar sind.

 

Die Mehrkosten werden aus den eingeplanten Haushaltsmitteln für die Realisierung von zwei Sportplätzen in Waldstadt-Süd gedeckt. Die Mittel für einen Sportplatz in der Waldstadt sollen in den zukünftigen Planungen im Zusammenhang mit benachbarten Schulbauten wiederaufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage: Begründung der Dringlichkeit

 

 

Anlage zur DS 19/SVV/0382:

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Das Sportplatzprojekt Lerchensteig sollte bereits mehrere wichtige Meilensteine überschritten haben. Im Moment herrscht Planungsstillstand. Insbesondere der Mittelabfluss der KIP-Fördermittel erfordert eine dringliche Entscheidung, da die Fördermittel - für welche das MBJS bereits einen Aufschub genehmigt hat - nicht bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden können und dann verfallen. Eine sofortige Entscheidung ist aus diesem Grund unaufschiebbar, um das Projekt sowie die Fördermittel zu sichern. Weitere Verzögerungen gefährden das gesamte Projekt.

 

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Anlagen

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