Beschlussvorlage - 03/SVV/0107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in dem Bereich, der im Norden begrenzt wird durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Kanal und deren Verlängerung bis zur Havel, im Osten durch die Uferlinie an der Havel, im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straßen Am Kanal und Eltesterstraße, im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Heilig-Geist-Straße und den Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“, gemäß § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ durchzuführen. Die Lage des Untersuchungsbereiches ist auf dem anliegenden Lageplan dargestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

1. Geltungsbereich

Der Untersuchungsbereich wird im Norden begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Kanal und deren Verlängerung bis zur Havel, im Osten durch die Uferlinie an der Havel, im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straßen Am Kanal und Eltesterstraße, im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Heilig-Geist-Straße und den Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“,

Die Abgrenzung ist in der beigefügten Karte als räumlicher Geltungsbereich dargestellt.

 

2.) Ausgangssituation, städtebauliche Mißstände

im Gebiet

Der Untersuchungsbereich umfasst den Bereich des Bodendenkmales des Potsdamer Stadtkanals einschließlich seiner seitlichen, begrenzenden Straßenräume zwischen dem bereits festgesetzten Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ und der Havel sowie dem südlich angrenzenden Gebiet mit der historischen Stadtmauer und der Heilig-Geist-Straße. Der Untersuchungsbereich wird im Süden begrenzt vom sog. Wohngebiet Zentrum Süd, das an Stelle der zerstörten, historischen Altstadt in den 60-er Jahren errichtet wurde und dessen Gebäudebestand schrittweise saniert wird, und dehnt sich bis an das Havelufer aus. In diesem südlichen Bereich sind mit einzelnen, barocken Gebäudeensembles die historischen Stadträume erhalten oder wie in der Heilig-Geist-Straße durch die neue Bebauung der 50-er Jahre respektiert worden. Kennzeichnend für den Untersuchungsbereich ist der Verlust des historischen Stadtkanals, von dessen Wiederherstellung eine wichtige städtebauliche Aktivierung des Stadtgebietes erwartet wird ( vergl. dazu den Stadtverordnetenbeschluss zur Wiederherstellung des historischen Stadtkanals vom Januar 2001, s.u.). Durch den Verlust des Stadtkanals sind wichtige stadträumliche Bezüge verloren gegangen und beziehungslose Stadtraumfragmente entstanden.

Die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sind insbesondere südlich des historischen Kanals und an der Stadtmauer in äußerst schlechtem Zustand. Hier sind erhebliche Instandsetzungsdefizite und Funktionsschwächen zu konstatieren.

Das schlechte Erscheinungsbild dieses Stadtbereiches steht in starkem Widerspruch zu den positiven Potentialen dieses Areals, wie die Lagequalität an der Havel und die gute Anbindung an die Innenstadt.

Bauliche Maßnahmen wie z.B. auch die Errichtung der Heilig-Geist-Residenz schufen hier erste Ansätze für die Entwicklung der angrenzenden Quartiere. Von der Erneuerung und Instandsetzung der wesentlichen Elemente Stadtkanal und Stadtmauer werden für die Standortentwicklung sowohl des Bereiches Potsdam Süd als auch der nördlich angrenzenden Areale zukunftsweisende Impulse erwartet.

Die derzeit bestehende Situation erweist sich als erheblicher städtebaulicher Mißstand im Sinne des § 136 BauGB. Für diesen Bereich besteht für eine einheitliche und zügige Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerung bzw. der Entwicklung der Gesamtmaßnahme ein deutlicher Handlungsbedarf ( §§136 bzw. 165 BauGB ). Dies folgt zum einen aus den Sanierungszielen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ , die die Erlebbarkeit bzw. Öffnung des Kanals als Ziel definieren als auch aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wiederherstellung des Potsdamer Stadtkanals vom 24.01.2001 (veröff. Im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 3/2001), der das Gesamtprojekt umfaßt.

 

3. Ziele der Gebietsentwicklung

Das Ziel der Gebietsentwicklung ist die Beseitigung der oben beschriebenen Funktionsschwächen.

Durch die noch im einzelnen zu definierenden Maßnahmen im Untersuchungsgebiet wird eine Qualifizierung des Stadtbereiches erwartet. Seine Qualitäten wie die landschaftliche und räumliche Lage an der Wasserkante als auch die Lagegunst zur Innenstadt sind hierbei wichtige Merkmale, die zur Attraktivität des Standortes beitragen.

Insbesondere bedarf es der Festlegung der rechtlichen und stadtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie der förmlichen Festlegung des Gebietes, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie eines Maßnahme- und Durchführungskonzeptes.

Die Durchführung und Machbarkeit ist in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Sicht zu definieren (Kofi, Finanzierungs- u. Fördermanagement). Hierfür sind vorbereitende Untersuchungen i.S. § 141 BauGB zu veranlassen. In deren Folge ist zu bestimmen, ob die Erneuerung des Gebietes unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts als Sanierungsgebiet, ggf. mit reduzierter Eingriffstiefe, beschleunigt erfolgen kann.

Angesichts der vorliegenden vielfältigen Untersuchungen, städtebaulichen Planungen und Ausführungsplanungen ist bereits umfangreiches Bestandsmaterial vorhanden, dessen Auswertung genutzt werden soll, um Aussagen über Sanierungsbedarfe darzustellen und abgewogene, finanzierbare Handlungsoptionen zu erarbeiten.

 

 

4. Ziele der vorbereitenden Untersuchungen

Die Auswertung bereits vorhandener Gutachten und Planungen, die, falls erforderlich, um spezielle Analysen ergänzt werden müssen und die Einbeziehung von Trägern öffntlicher Belange, Eigentümern und anderweitig Betroffener (Öffentlichkeitsarbeit) ist Inhalt des Berichtes der vorbereitenden Untersuchungen, der als Ergebnis des Arbeitsprozesses der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen ist. Darin ist nachzuweisen, ob und inwieweit die Anwendung des besonderen Städtebaurechtes zu einer Beschleunigung des Sanierungsprozesses führen kann und welche Auswirkungen dadurch für die Betroffenen zu erwarten sind.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen haben keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus  dem Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“.

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