Beschlussvorlage - 03/SVV/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Jantzen, Tel. 3229
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in dem Bereich, der im Norden begrenzt wird durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Kanal und deren Verlängerung bis zur Havel, im Osten durch die Uferlinie an der Havel, im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straßen Am Kanal und Eltesterstraße, im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Heilig-Geist-Straße und den Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“, gemäß § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ durchzuführen. Die Lage des Untersuchungsbereiches ist auf dem anliegenden Lageplan dargestellt.
Erläuterung
Begründung:
1. Geltungsbereich
Der Untersuchungsbereich wird im Norden begrenzt
durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Kanal und deren
Verlängerung bis zur Havel, im Osten durch die Uferlinie an der Havel, im Süden
durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straßen Am Kanal und
Eltesterstraße, im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der
Heilig-Geist-Straße und den Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes
„Potsdamer Mitte“,
Die Abgrenzung ist in der beigefügten Karte als
räumlicher Geltungsbereich dargestellt.
2.) Ausgangssituation,
städtebauliche Mißstände
im Gebiet
Der Untersuchungsbereich umfasst den Bereich des
Bodendenkmales des Potsdamer Stadtkanals einschließlich seiner seitlichen,
begrenzenden Straßenräume zwischen dem bereits festgesetzten Sanierungsgebiet
„Potsdamer Mitte“ und der Havel sowie dem südlich angrenzenden Gebiet mit der
historischen Stadtmauer und der Heilig-Geist-Straße. Der Untersuchungsbereich
wird im Süden begrenzt vom sog. Wohngebiet Zentrum Süd, das an Stelle der
zerstörten, historischen Altstadt in den 60-er Jahren errichtet wurde und
dessen Gebäudebestand schrittweise saniert wird, und dehnt sich bis an das
Havelufer aus. In diesem südlichen Bereich sind mit einzelnen, barocken
Gebäudeensembles die historischen Stadträume erhalten oder wie in der
Heilig-Geist-Straße durch die neue Bebauung der 50-er Jahre respektiert worden.
Kennzeichnend für den Untersuchungsbereich ist der Verlust des historischen
Stadtkanals, von dessen Wiederherstellung eine wichtige städtebauliche
Aktivierung des Stadtgebietes erwartet wird ( vergl. dazu den
Stadtverordnetenbeschluss zur Wiederherstellung des historischen Stadtkanals
vom Januar 2001, s.u.). Durch den Verlust des Stadtkanals sind wichtige
stadträumliche Bezüge verloren gegangen und beziehungslose Stadtraumfragmente
entstanden.
Die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sind
insbesondere südlich des historischen Kanals und an der Stadtmauer in äußerst
schlechtem Zustand. Hier sind erhebliche Instandsetzungsdefizite und
Funktionsschwächen zu konstatieren.
Das schlechte Erscheinungsbild dieses
Stadtbereiches steht in starkem Widerspruch zu den positiven Potentialen dieses
Areals, wie die Lagequalität an der Havel und die gute Anbindung an die
Innenstadt.
Bauliche Maßnahmen wie z.B. auch die Errichtung
der Heilig-Geist-Residenz schufen hier erste Ansätze für die Entwicklung der
angrenzenden Quartiere. Von der Erneuerung und Instandsetzung der wesentlichen
Elemente Stadtkanal und Stadtmauer werden für die Standortentwicklung sowohl
des Bereiches Potsdam Süd als auch der nördlich angrenzenden Areale
zukunftsweisende Impulse erwartet.
Die derzeit bestehende Situation erweist sich als
erheblicher städtebaulicher Mißstand im Sinne des § 136 BauGB. Für diesen
Bereich besteht für eine einheitliche und zügige Vorbereitung und Durchführung
der städtebaulichen Erneuerung bzw. der Entwicklung der Gesamtmaßnahme ein
deutlicher Handlungsbedarf ( §§136 bzw. 165 BauGB ). Dies folgt zum einen aus den
Sanierungszielen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ , die die
Erlebbarkeit bzw. Öffnung des Kanals als Ziel definieren als auch aus dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wiederherstellung des Potsdamer
Stadtkanals vom 24.01.2001 (veröff. Im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 3/2001),
der das Gesamtprojekt umfaßt.
3. Ziele der Gebietsentwicklung
Das Ziel der Gebietsentwicklung ist die
Beseitigung der oben beschriebenen Funktionsschwächen.
Durch die noch im einzelnen zu definierenden Maßnahmen
im Untersuchungsgebiet wird eine Qualifizierung des Stadtbereiches erwartet.
Seine Qualitäten wie die landschaftliche und räumliche Lage an der Wasserkante
als auch die Lagegunst zur Innenstadt sind hierbei wichtige Merkmale, die zur
Attraktivität des Standortes beitragen.
Insbesondere bedarf es der Festlegung der
rechtlichen und stadtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie der förmlichen
Festlegung des Gebietes, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie eines
Maßnahme- und Durchführungskonzeptes.
Die Durchführung und Machbarkeit ist in
rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Sicht zu definieren (Kofi,
Finanzierungs- u. Fördermanagement). Hierfür sind vorbereitende Untersuchungen
i.S. § 141 BauGB zu veranlassen. In deren Folge ist zu bestimmen, ob die
Erneuerung des Gebietes unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts als
Sanierungsgebiet, ggf. mit reduzierter Eingriffstiefe, beschleunigt erfolgen
kann.
Angesichts der vorliegenden vielfältigen
Untersuchungen, städtebaulichen Planungen und Ausführungsplanungen ist bereits
umfangreiches Bestandsmaterial vorhanden, dessen Auswertung genutzt werden
soll, um Aussagen über Sanierungsbedarfe darzustellen und abgewogene,
finanzierbare Handlungsoptionen zu erarbeiten.
4. Ziele der vorbereitenden Untersuchungen
Die Auswertung bereits vorhandener Gutachten und
Planungen, die, falls erforderlich, um spezielle Analysen ergänzt werden müssen
und die Einbeziehung von Trägern öffntlicher Belange, Eigentümern und
anderweitig Betroffener (Öffentlichkeitsarbeit) ist Inhalt des Berichtes der
vorbereitenden Untersuchungen, der als Ergebnis des Arbeitsprozesses der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen ist. Darin ist
nachzuweisen, ob und inwieweit die Anwendung des besonderen Städtebaurechtes zu
einer Beschleunigung des Sanierungsprozesses führen kann und welche
Auswirkungen dadurch für die Betroffenen zu erwarten sind.