Beschlussvorlage - 19/SVV/0314

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153 “Karl-Marx-Straße/nördlicher Griebnitzsee“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3 und 4).

Reduzieren

Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 


Begründung:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 153 "Karl-Marx-Straße/ nördlicher Griebnitzsee herbeizuführen.

Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des gesamten Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die sich insgesamt auf 75.446 € belaufen. Diese externen Planungskosten werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich in den Jahren 2018 bis 2019 anfallen.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.

a) Grün- und Verkehrsflächen

Da der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes mit dem entsprechenden Abschnitt des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ deckungsgleich ist und der Bebauungsplan Nr. 153 den BP 125 bei Erlangung der Rechtskraft ersetzen wird, können die bereits im Haushalt für den BP 125 unter den Investitionsnummern 47000012 (Herstellung des Uferweges) und 0747000120001 (Grundstücksankauf) eingestellten Mittel anteilig angerechnet werden.

 

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächenr den BP 153 wird vorläufig geschätzt mit:

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in €   betroffener Fachbereich

Grunderwerb im Bereich BP 153* ca. 19.110 47

Herstellung im Bereich BP 153
(Weg, Ufer- und Grünflächen
inkl. Ausgleichsmaßnahmen)** ca. 650.000 47

* Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 153 ist der Grunderwerb von derzeit in Privateigentum befindlichen Flächen verbunden (Karl-Marx-Straße 32). Die hierfür erforderlichen Grunderwerbskosten werden auf Grundlage von Vergleichswerten, die im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten am Griebnitzsee ermittelt wurden, derzeit in Höhe von 19.110 EUR geschätzt (130 EUR pro qm). Die Kosten zum Grunderwerb sind bereits im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ in die Haushaltsplanung eingestellt worden. Das in die Haushaltsplanungen zur Umsetzung des BP 125 „Uferzone Griebnitzsee“ eingestellte Gesamtvolumen für den Grunderwerb schließt mögliche Entschädigungszahlungen in Höhe von ca. 3,01 Mio. EUR mit ein. Der mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 153 ggf. einhergehende Entschädigungsanspruch kann damit abgedeckt werden.

** Die geschätzten Gesamtkosten für die Herstellung der öffentlichen Flächen (Weg-, Ufer- und Grünflächen inkl. Ausgleichsmaßnahmen) für den Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ belaufen sich auf 4,00 Mio EUR und sind auch in den Folgejahren im Haushalt abzusichern. Das kalkulierte Finanzvolumen für die Herstellung der entsprechenden Teilflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 153 (ca. 650.000 EUR) kann damit abgedeckt werden.

b) Gemeinbedarfsfläche „Kindertagesstätte“

r die Herstellung der Kindertagesstätte können derzeit keine konkreten Kostenschätzungen getroffen werden. Es ist beabsichtigt, die Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ im Rahmen einer Grundstücksträgerausschreibung zu veräern. In der mittelfristigen Finanzplanung für das Produkt Kita ist der festzusetzende Standort Karl-Marx-Straße jedoch bereits enthalten (Produkt-Nr. 36100/ 36502 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Betreuung von Kindern - freie Träger).

Folgekosten

a) Grün- und Verkehrsflächen:

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen. Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Folgekosten nach Fertigstellung wird vorläufig geschätzt mit:

- Pflege und Unterhaltungskosten: pro Jahr ca. 16.000 EUR (5510000.5221100)

b) Gemeinbedarfsfläche „Kindertagesstätte“

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abschluss des Verfahrens voraussichtlich maßgebliche Auswirkungen auf den städtischen Grundbesitz (erwartete Veränderung der Ertragssituation) oder auf finanzielle Verpflichtungen zwischen der Stadt und Dritten aufgrund der Festsetzungen einer Kitafläche zu erwarten sind. Es ist beabsichtigt, die Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ im Rahmen einer Grundstücksträgerausschreibung zu veräern. Eine weitere Präzisierung der Kostenangaben hierzu ist derzeit nicht möglich. In der mittelfristigen Finanzplanung für das Produkt Kita ist der festzusetzende Standort Karl-Marx-Straße bereits enthalten (Produkt-Nr. 36100/ 36502 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Betreuung von Kindern - freie Träger). Dementsprechend sind auch Folgekosten für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) zu erwarten. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Potsdamer Baulandmodell

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (kurz „Potsdamer Baulandmodell“) findet für die vorliegende Planung keine Anwendung, da mit dem Bebauungsplan keine Wohnbaurechte begründet werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...