Anfrage - 03/SVV/0117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten wird im Februar die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Großbeerenstraße/Wetzlarer Straße mit der Schrankenanlage der Großbeerenstraße über die Wetzlarer Eisenbahntrasse verknüpft sein. Bereits seit langem im Gespräch und auch in der Verkehrsplanung als Ziel fixiert ist jedoch eine Unter- oder Überführung an diesem Knotenpunkt, um sowohl dem Individualverkehr als auch einer Straßenbahntrasse eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Wartezeiten von über 20 Minuten je Stunde stellen jedenfalls eine erhebliche Einschränkung der Planungsmöglichkeiten in diesem Bereich dar. Ziel ist es auch, den Ausweichverkehr durch angrenzende Wohnviertel einzudämmen.

Für die Realisierung eines solchen Vorhabens sind frühzeitige Abstimmungen mit dem Land, dem Bund sowie der Deutschen Bahn AG vonnöten.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Was wird in der Stadtverwaltung unternommen, um die Realisierung dieses Verkehrsprojektes zu ermöglichen?

 

 

Antwort:

 

Die Entscheidung für eine Über- oder Unterführung im Zuge der Großbeerenstraße mit den Anlagen der DB AG und des Verkehrsknotens Wetzlarer Straße/Aug.-Bebel-Straße kann nur im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung der Straßenbahntrasse zwischen Fontanestraße und Joh.-Kepler-Platz getroffen werden. Der Verkehrsentwicklungsplan (Beschluss der SVV v. 04. 07. 2001) bis 2015 benennt dieses Vorhaben unter der Kategorie „Neubau von Straßenverkehrsanlagen“ zunächst nicht.

Unter der Kategorie „Ausbau des Straßenbahnnetzes“ wird die Weiterführung der Straßenbahn vom Bf. Medienstadt über Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße zum Joh.-Kepler-Platz wegen eines hohen verkehrlichen Nutzens bei gleichzeitig niedrigen Folgekosten als Vorzugsvariante empfohlen.

In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2006 sind bisher keine Vorbereitungsmittel für dieses Vorhaben eingestellt. Zu erarbeiten sind Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Gleisanlagen der Straßenbahn und eine Machbarkeitsstudie „Tunnel- und Straßenbrücke“ als Grundlage für die Aufnahme von Gesprächen mit der DB AG im Hinblick auf eine zu schließende Kreuzungsvereinbarung.

Die im Jahre 2001 geschlossene Kreuzungsvereinbarung zum Aufbau der BÜSTRA kann ohne Schadens-ersatzansprüche gegen die Stadt voraussichtlich nicht vor 2011 durch eine neue Kreuzungsvereinbarung abgelöst werden. Als Vorbereitungszeit für dieses Vorhaben sind 3 – 5 Jahre zu veranschlagen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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