Anfrage - 03/SVV/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann  und mit welcher Zielstellung wurde die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung (Hhst. 40003), die einen städtischen Zuschuss von 223.600 € erhält, in 2003 eingerichtet?

 

 

 

Antwort:

 

Die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung wurde am 01.04. 2002 eingerichtet.

Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Stadtentwicklung mit der Arbeitsförderung zu verbinden und nutzt dabei jede sich bietende Möglichkeit, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen und gleichzeitig etwas für die Infrastruktur der Landeshauptstadt zu tun. Die Geschäftsstelle hat dabei insbesondere koordinierende und steuernde Funktion.

Folgende Zielstellung wird verfolgt:

 

1.      Durchsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Zieles:

 

Mit den Maßnahmen der Arbeitsförderung soll Beschäftigung geschaffen sowie die Integration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt befördert werden.

 

2.      Durchsetzung eines wirtschaftspolitischen Zieles:

 

           Maßnahmen der Arbeitsförderung sollen stärker in Entwicklungsvorhaben der Stadt  

           eingebunden werden und damit einen sinnvollen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.

Die Bündelung (Verzahnung) unterschiedlicher finanzieller Ressourcen wie Eigenmittel der Stadt, Fördermittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union mit Förderungen der Bundesanstalt für Arbeit erweitert den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt.

      Diese Zielsetzungen werden durch die Verzahnungsförderung des Landes und des  

      Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und durch die LASA GmbH begleitet.

 

 

Die Zielstellung ergab sich aus dem Antrag an die STVV DS 01/0193/1.

 

Danach wurde der Oberbürgermeister beauftragt „eine Arbeitsgruppe aller Träger von Maßnahmen für Erwerbslose der Stadt zu schaffen, um übergreifend für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Beteiligt sein sollen:

Arbeitsamt, Träger von Bildungsmaßnahmen, das Sozialamt, das Jugendamt, Wirtschaftsförderung, die IHK und die Handwerkskammer sowie Vertreter der Fraktionen. Die Leitung dieses Gremiums sollte vom Bürgermeister wahrgenommen werden“.

 

Zur Begründung des Antrages:

 

„Eine kontinuierliche Beschäftigung mit dem Problem der Arbeitslosigkeit muss einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung erhalten“.

 

Um dieser Forderung Rechnung zu tragen wurden sowohl Änderungen in der Aufbau und Ablauforganisation notwendig.

 

Strukturelle und personelle Umgestaltungen führten dazu, dass die Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik / Beschäftigungsförderung aus dem Amt für Wirtschaftsförderung herausgelöst, in die Verantwortung der neu gegründeten Geschäftsstelle übergeben und somit dem Bürgermeister (Geschäftsbereich 3) direkt unterstellt wurden.  

 

Mit der erfolgreichen Beteiligung an einem Förderprogramm der EU und des Landes Brandenburg zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten konnte die Geschäftsstelle mit finanziellen Fördermitteln (Personal-/Sachkosten) ausgestattet werden.

 

Über den aktuellen Stand der Umsetzung wurde regelmäßig sowohl in den Arbeitsmarktgesprächen als auch in den Koordinierungsgruppensitzungen, zu denen auch die Fraktionen eingeladen wurden, informiert.

 

Der angesprochene Zuschussbedarf in Höhe von 223.600 € ist der Planungsstand zum Abschluss der internen Haushaltsplanung. Der Zuwendungsbescheid zur Umsetzung der Verzahnungsförderung und Chancengleichheit wurde der Stadt am 27.12.2002 übergeben und konnte somit nicht eingearbeitet werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die geplanten Fördermittel durch die Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellt werden, beträgt der derzeitige Zuschussbedarf maximal 166.955 € (Anlage).

 

 

 

 

Anlage zur Beantwortung der Anfrage 03/SVV/0134                                            Stand: 05.03.2003

Haushalt 2003

        4 Soziale Sicherung

      40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten

 40003 Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung

Haushalts-stelle

Bezeichnung

Ansatz in €

Erläuterung

Zuschussbedarf

EINNAHMEN

17100

Zuwendung vom Land

121.783

Zweckbindung für Ausgaben in 40004

 

17100

Zuwendung vom Land

3.712

Zweckbindung für Ausgaben in 67905

 

17100

Zuwendung vom Land

10.000

Zweckbindung für Ausgaben in 67906

 

17100

Zuwendung vom Land

11.000

Zweckbindung für Ausgaben in 63000

 

17100

Zuwendung vom Land

1.000

Zweckbindung für Ausgaben in     63000

 

17140

Zuweisung LASA GmbH

85.000

Zweckbindung für Ausgaben in 63040

 

17441

Zuweisung Bundesanstalt für Arbeit

650.000

Zweckbindung für Ausgaben in 63040

 

 

Summe Einnahmen

882.495

 

 

AUSGABEN

40004

Personalausgaben

183.583

Personalkosten - Verzahnung u. Chancengleichheit                                  3,75 Personalstellen                                (Zuschussbedarf als Eigenmittel zur Verzahnungsförderung)

-61.800

40004

Personalausgaben

33.417

Personalkosten - Übernahme der Aufgaben aus Wirtschaftsförderung     1,0 Personalstelle

-33.417

63000

Sachausgaben

12.000

 

0

63040

Sachaufwand ABM

755.500

 

-20.500

67905

Gebäudebe-wirtschaftung

4.950

 

-1.238

67906

Geschäfts-ausgaben

10.000

 

0

71742

Begleitung ABM-Projekte

50.000

 

-50.000

 

Summe   Ausgaben

1.049.450

 

 

 

Zuschussbedarf

 

 

-166.955

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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