Anfrage - 03/SVV/0134
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- V. Näder, CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
05.03.2003
|
Beschlussvorschlag
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wann und mit welcher Zielstellung wurde die
Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung (Hhst.
40003), die einen städtischen Zuschuss von 223.600 € erhält, in 2003
eingerichtet?
Antwort:
Die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung wurde am 01.04. 2002 eingerichtet.
Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Stadtentwicklung mit der Arbeitsförderung zu verbinden und nutzt dabei jede sich bietende Möglichkeit, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen und gleichzeitig etwas für die Infrastruktur der Landeshauptstadt zu tun. Die Geschäftsstelle hat dabei insbesondere koordinierende und steuernde Funktion.
Folgende Zielstellung wird verfolgt:
1. Durchsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Zieles:
Mit den Maßnahmen der Arbeitsförderung soll Beschäftigung geschaffen sowie die Integration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt befördert werden.
2. Durchsetzung eines wirtschaftspolitischen Zieles:
Maßnahmen der Arbeitsförderung sollen stärker in Entwicklungsvorhaben der Stadt
eingebunden werden und damit einen sinnvollen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.
Die Bündelung (Verzahnung) unterschiedlicher finanzieller Ressourcen wie Eigenmittel der Stadt, Fördermittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union mit Förderungen der Bundesanstalt für Arbeit erweitert den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt.
Diese Zielsetzungen werden durch die Verzahnungsförderung des Landes und des
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und durch die LASA GmbH begleitet.
Die Zielstellung ergab sich aus dem Antrag an die STVV DS 01/0193/1.
Danach wurde der Oberbürgermeister beauftragt „eine Arbeitsgruppe aller Träger von Maßnahmen für Erwerbslose der Stadt zu schaffen, um übergreifend für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Beteiligt sein sollen:
Arbeitsamt, Träger von Bildungsmaßnahmen, das Sozialamt, das Jugendamt, Wirtschaftsförderung, die IHK und die Handwerkskammer sowie Vertreter der Fraktionen. Die Leitung dieses Gremiums sollte vom Bürgermeister wahrgenommen werden“.
Zur Begründung des Antrages:
„Eine kontinuierliche Beschäftigung mit dem Problem der Arbeitslosigkeit muss einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung erhalten“.
Um dieser Forderung Rechnung zu tragen wurden sowohl Änderungen in der Aufbau und Ablauforganisation notwendig.
Strukturelle und personelle Umgestaltungen führten dazu, dass die Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik / Beschäftigungsförderung aus dem Amt für Wirtschaftsförderung herausgelöst, in die Verantwortung der neu gegründeten Geschäftsstelle übergeben und somit dem Bürgermeister (Geschäftsbereich 3) direkt unterstellt wurden.
Mit der erfolgreichen Beteiligung an einem Förderprogramm der EU und des Landes Brandenburg zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten konnte die Geschäftsstelle mit finanziellen Fördermitteln (Personal-/Sachkosten) ausgestattet werden.
Über den aktuellen Stand der Umsetzung wurde regelmäßig sowohl in den Arbeitsmarktgesprächen als auch in den Koordinierungsgruppensitzungen, zu denen auch die Fraktionen eingeladen wurden, informiert.
Der angesprochene Zuschussbedarf in Höhe von 223.600 € ist der Planungsstand zum Abschluss der internen Haushaltsplanung. Der Zuwendungsbescheid zur Umsetzung der Verzahnungsförderung und Chancengleichheit wurde der Stadt am 27.12.2002 übergeben und konnte somit nicht eingearbeitet werden.
Unter der Voraussetzung, dass die geplanten Fördermittel durch die Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellt werden, beträgt der derzeitige Zuschussbedarf maximal 166.955 € (Anlage).
Anlage
zur Beantwortung der Anfrage 03/SVV/0134
Stand:
05.03.2003 |
||||
Haushalt 2003 |
||||
4
Soziale Sicherung |
||||
40 Verwaltung
der sozialen Angelegenheiten |
||||
40003 Geschäftsstelle für
Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung |
||||
Haushalts-stelle |
Bezeichnung |
Ansatz
in € |
Erläuterung |
Zuschussbedarf |
EINNAHMEN |
||||
17100 |
Zuwendung
vom Land |
121.783 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 40004 |
|
17100 |
Zuwendung
vom Land |
3.712 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 67905 |
|
17100 |
Zuwendung
vom Land |
10.000 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 67906 |
|
17100 |
Zuwendung
vom Land |
11.000 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 63000 |
|
17100 |
Zuwendung
vom Land |
1.000 |
Zweckbindung
für Ausgaben in
63000 |
|
17140 |
Zuweisung
LASA GmbH |
85.000 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 63040 |
|
17441 |
Zuweisung
Bundesanstalt für Arbeit |
650.000 |
Zweckbindung
für Ausgaben in 63040 |
|
|
Summe
Einnahmen |
882.495 |
|
|
AUSGABEN |
||||
40004 |
Personalausgaben |
183.583 |
Personalkosten
- Verzahnung u. Chancengleichheit
3,75 Personalstellen
(Zuschussbedarf als Eigenmittel zur Verzahnungsförderung) |
-61.800 |
40004 |
Personalausgaben |
33.417 |
Personalkosten
- Übernahme der Aufgaben aus Wirtschaftsförderung 1,0 Personalstelle |
-33.417 |
63000 |
Sachausgaben |
12.000 |
|
0 |
63040 |
Sachaufwand
ABM |
755.500 |
|
-20.500 |
67905 |
Gebäudebe-wirtschaftung |
4.950 |
|
-1.238 |
67906 |
Geschäfts-ausgaben |
10.000 |
|
0 |
71742 |
Begleitung
ABM-Projekte |
50.000 |
|
-50.000 |
|
Summe Ausgaben |
1.049.450 |
|
|
|
Zuschussbedarf |
|
|
-166.955 |
|
|
|
|
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