Anfrage - 03/SVV/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

 

Ist ein Weiterbestehen der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung auch nach Einrichtung von Personalserviceagentur und Job-Center vorgesehen?

 

 

Antwort:

 

Ein Weiterbestehen der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung ist auch nach Einrichtung von Personalserviceagenturen und Job-Centern wegen der unterschiedlichen Aufgabeninhalte vorgesehen.

 

Durch die Schaffung von Personalserviceagenturen (PSA) und Job-Centern wird die Vermittlung und Beratung Arbeitssuchender durch die Bundesanstalt für Arbeit neu organisiert.

 

Die Personalserviceagenturen haben ausschließlich die Aufgabe, Arbeitssuchende in Zeitarbeit zu vermitteln bzw. in Betriebe auf Zeit zu entleihen.

Nur bereits bestehende Zeitarbeitsfirmen finden bei der Auswahl der zukünftigen PSA Berücksichtigung.

 

Job-Center lösen die doppelten Zuständigkeiten von Arbeits- und Sozialamt auf. Alle Arbeitssuchenden- auch erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger- erhalten hier persönlich zugeschnittene Beratungs- Unterstützungs- und Integrationsleistungen.

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle liegen dagegen in der Verknüpfung von Stadtentwicklung und Arbeitsförderung, d.h. hier findet keine individuelle Vermittlung von Arbeitssuchenden statt, sondern es werden gemeinsam mit den Fachbereichen Stadtentwicklungsvorhaben auf die Möglichkeit der Einbindung von Arbeitsförderung geprüft. Dazu gehört die Entwicklung entsprechender Konzepte, Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Begleitung der Projekte. Dabei ist die Einbeziehung aller wichtigen Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik von zentraler Bedeutung.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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